Deutschland: Bundesrat verzichtet auf Einwendungen zum Gesetzentwurf für erweiterte digitale Polizeibefugnisse
Beschluss des Bundesrates
Am 12. Juni 2026 wurde vom Bundesrat beschlossen, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit keine Einwendungen zu erheben. Der Beschluss wurde im Rahmen einer Unterrichtung (21/6511) übermittelt.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Entwurf sieht erweiterte Befugnisse für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei vor. Er umfasst Regelungen zur automatisierten Datenanalyse, zum biometrischen Abgleich von im Internet verfügbaren Daten sowie zum Testen und Trainieren von IT‑Produkten, die von den Bundesbehörden im Rahmen von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung eingesetzt werden sollen. Alle Maßnahmen sollen dabei „technik‑ und produktneutral“ gestaltet werden.
Automatisierte Datenanalyse
Nach Angaben der Bundesregierung ist die automatisierte Analyse bereits rechtmäßig erhobener polizeilicher Daten ein zentraler Baustein, um die ständig wachsenden Datenmengen in Ermittlungs- und Gefahrenabwehrverfahren zu verarbeiten. Durch die Analyse sollen Verknüpfungen zwischen Taten, Personen, Orten und weiteren Anknüpfungspunkten ermittelt werden, um im Falle konkreter Anschlagssituationen schnellstmöglich Maßnahmen zu ermöglichen.
Biometrischer Internetabgleich
Der Gesetzentwurf sieht vor, biometrische Daten – etwa Lichtbilder gesuchter Personen – mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abzugleichen, um Personen zu identifizieren, zu lokalisieren und Tat‑Zusammenhänge zu erschließen. Diese Befugnis soll die Ermittlungsarbeit der Polizei unterstützen, ohne neue Erhebungen von Daten zu erfordern.
Kooperation mit Drittstaaten
Im Rahmen der neuen Befugnisse ist eine Zusammenarbeit mit Dritten, auch außerhalb der Europäischen Union, vorgesehen. Die Bundesregierung betont, dass entsprechende Kooperationen nur im Einklang mit geltendem Recht und unter Wahrung datenschutzrechtlicher Vorgaben erfolgen sollen.
Weiteres Verfahren
Nach dem Verzicht des Bundesrates auf Einwendungen wird der Gesetzentwurf voraussichtlich im Bundestag weiter beraten. Sollte das Parlament dem Entwurf zustimmen, erfolgt anschließend die Zustimmung des Bundesrates und die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten, bevor die Regelungen in Kraft treten.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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