Deutschland: Bundesregierung arbeitet an einheitlichem Standard für Offshore-Rettungsinfrastruktur
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet und erläutert, dass der Bedarf an einer zusätzlichen funktionsfähigen Rettungsinfrastruktur für küstenferne Offshore-Projekte von verschiedenen Faktoren abhängt. In der Antwort wird zudem angegeben, dass die Errichtung und der Betrieb von Offshore-Einrichtungen in Bereichen jenseits der Schifffahrtsroute SN‑10 innerhalb der deutschen Außenwirtschaftszone künftig im Flächenentwicklungsplan berücksichtigt werden sollen.
Planungsrahmen
Der Flächenentwicklungsplan wird derzeit vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) überarbeitet. Dabei soll die zeitliche Planung der Offshore‑Einrichtungen in die langfristige räumliche Entwicklung der deutschen Seegebiete integriert werden.
Technische Bewertung
Auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erarbeitet das BSH eine fachliche Bewertungsgrundlage für eine geeignete Rettungsinfrastruktur. Ziel ist es, fundierte Daten zu schaffen, die als Basis für die spätere Ausgestaltung von Sicherheitsmaßnahmen dienen.
Gemeinsamer Standard
Gemeinsam mit den Küstenländern, den einschlägigen Fachrichtungen und Vertretern der Offshore‑Branche soll ein „Gemeinsamer Standard“ entwickelt werden. Dieser Standard soll fachlich abgestimmte Mindestvoraussetzungen für eine Rettungskette im Offshore‑Bereich festlegen.
Entwurf zur Konsultation
Das BSH hat am 7. Mai 2026 den Entwurf zum Gemeinsamen Standard veröffentlicht und zur öffentlichen Konsultation bereitgestellt. Interessierte Akteure können Rückmeldungen geben, die in die endgültige Ausgestaltung einfließen.
Ausblick
Nach Abschluss der Konsultationsphase ist vorgesehen, den finalen Standard in den Flächenentwicklungsplan zu integrieren und damit verbindliche Vorgaben für zukünftige Offshore‑Rettungsinfrastruktur zu schaffen. Die Bundesregierung betont, dass die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Offshore‑Projekten beitragen sollen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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