Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion hin einen Referentenentwurf für ein Digitales Gewaltschutzgesetz vorgelegt. Das Vorhaben soll den zivil‑ und strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt stärken und die Sperrung anonymer Hass‑Accounts mit strafbaren Inhalten ermöglichen.
Koalitionsvertrag als Grundlage
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist die Schaffung eines umfassenden Digitalen Gewaltschutzgesetzes verankert. Zusätzlich wird die Reform des Cyberstrafrechts sowie die Schließung von Strafbarkeitslücken, etwa bei bildbasierter sexualisierter Gewalt, zugesagt.
Vorbereitung im BMJV
Zu Beginn der neuen Legislaturperiode haben die zuständigen Arbeitseinheiten im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Arbeit an einem Referentenentwurf aufgenommen. Dabei konnten sie auf Vorarbeiten aus der vorherigen Legislaturperiode zurückgreifen.
Veröffentlichung und Beteiligung
Am 17. April 2026 veröffentlichte das BMJV den Referentenentwurf und lud Länder sowie Verbände zur Mitwirkung ein. Der Entwurf trägt den Titel „Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ und beschreibt die Zielsetzung und Notwendigkeit der geplanten Regelungen ausführlich.
Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören unter anderem die Erweiterung des zivilrechtlichen Schutzes für betroffene Personen, die Einführung neuer Strafnormen für digitale Gewalttaten und die Möglichkeit, anonyme Hass‑Accounts zu sperren, wenn sie strafbare Inhalte verbreiten.
Die Bundesregierung kündigt an, die nächsten Beratungsschritte im Bundestag und im Bundesrat zu koordinieren, um das Gesetz zeitnah zur Abstimmung zu bringen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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