Kernthema
Am 15.07.2026 hat die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion zum Gesetzentwurf „zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen“ geantwortet. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im Bundesrat.
Inhalt der Antwort
Die Bundesregierung betont, dass sämtliche Fragen der Fraktion sich auf den genannten Gesetzentwurf beziehen. In der Antwort wird verwiesen, dass der Gesetzentwurf bereits ausführlich begründet wurde und die gestellten Fragen damit behandelt sind.
Begründung und Einwände
Im Rahmen der Begründung hat die Bundesregierung die von Fachkreisen – darunter Länder, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Anwaltschaft, Wissenschaft und sonstige Fachkreise – vorgebrachten Einwände erörtert. Die Entscheidung, welche Vorschläge übernommen wurden, wird in den jeweiligen Stellungnahmen erläutert.
Veröffentlichung von Stellungnahmen
Alle weiterführenden Stellungnahmen sind auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz öffentlich einsehbar. Dort können interessierte Bürger die detaillierten Erläuterungen einsehen.
Parlamentarisches Verfahren
Im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens des Deutschen Bundestages haben die fragestellenden Abgeordneten die Möglichkeit, zusätzliche Fragen an die Bundesregierung zu richten. Dieses Vorgehen entspricht den üblichen Regelungen des Bundestags.
Beratungsstand im Bundesrat
Der Gesetzentwurf wird momentan im Bundesrat beraten. Die Beratungsphase folgt dem regulären Gesetzgebungsprozess, bei dem sowohl Bundesregierung als auch Ländervertreter ihre Positionen einbringen.
Hintergrund der Anfrage
Die Kleine Anfrage trägt die Aktenzeichen 21/6722 und wurde im 21. Wahlperiode gestellt. Sie dient der Klärung offener Punkte zum Gesetzentwurf im Vorfeld der endgültigen Abstimmung.<
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