Das Auswärtige Amt hat in einer Antwort vom 2. Juni 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion zum Thema Haftbedingungen in türkischen Rückführungszentren Stellung genommen.
Hintergrund der parlamentarischen Anfrage
Die Anfrage (21/5677) bezieht sich auf einen Bericht eines deutschen Staatsangehörigen, der im Februar 2026 vier Tage in einem türkischen Abschiebezentrum inhaftiert war, bevor er nach Deutschland zurückgeführt wurde.
Erfahrungen des Betroffenen
Nach Angaben des Betroffenen war die Haftdauer von vier Tagen von seiner Sicht aus von beengten Räumlichkeiten und eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten geprägt.
Antwort des Auswärtigen Amtes
Das Amt teilte mit, dass es erstmals im März 2026 vom Bericht des Betroffenen Kenntnis erlangt habe und im Nachgang mit ihm Kontakt aufgenommen habe, um den Vorgang zu erörtern.
Datenschutz und Kommunikationspolitik
In der Antwort wird betont, dass Anfragen von Bundestagsmitgliedern unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen beantwortet wurden und dass die Bundesregierung grundsätzlich keine öffentlichen Kommentare zu Details konsularischer Einzelfälle abgebe, um die Rechte Dritter zu schützen.
Reaktionen im Parlament
Die AfD‑Fraktion hat die Auskünfte als Hinweis auf mögliche Missstände in den Rückführungszentren gewertet, während andere Fraktionen die Betonung des Datenschutzes seitens des Auswärtigen Amtes unterstützten.
Ausblick
Das Auswärtige Amt kündigte an, künftig weiterhin Einzelfälle zu prüfen und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Auskünfte zu erteilen, ohne weitere Details öffentlich zu machen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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