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Bundesregierung beantwortet Anfrage zu Informationsaustausch im Haber‑Verfahren
AI GENERATED 22.04.2026 17:55 Recht, Staat und Institutionen

Bundesregierung beantwortet Anfrage zu Informationsaustausch im Haber‑Verfahren

Deutschland: Bundesregierung beantwortet Anfrage zu Informationsaustausch im Haber‑VerfahrenDer Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum sogenannten Haber‑Verfahren geantwortet. In der Antwort vom 21. April 2026 wird…

Deutschland: Bundesregierung beantwortet Anfrage zu Informationsaustausch im Haber‑Verfahren

Der Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum sogenannten Haber‑Verfahren geantwortet. In der Antwort vom 21. April 2026 wird erläutert, wie der Informationsaustausch zwischen den Bundesministerien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) organisiert ist.

Zweck des Haber‑Verfahrens

Nach Angaben der Bundesregierung dient das Haber‑Verfahren der Prävention von missbräuchlicher Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische und terroristische Organisationen sowie Personen. Das Verfahren soll sicherstellen, dass staatliche Mittel nicht zur Unterstützung von Gruppierungen verwendet werden, die sich gegen die freiheitlich‑demokratische Grundordnung richten.

Optionale Nutzung durch die Ministerien

Seit 2004 bietet das Bundesinnenministerium (BMI) allen Bundesministerien im Rahmen ihrer eigenen Förderentscheidungen die Möglichkeit, Erkenntnisse des BfV zu zivilgesellschaftlichen Projekten, deren Trägern und den dahinterstehenden natürlichen Personen einzubeziehen. Die Ministerien entscheiden eigenständig, ob und in welchem Umfang sie das Angebot nutzen.

Statistische Ergebnisse 2017‑2025

Im Zeitraum von 2017 bis 2025 meldete das BfV zu insgesamt 302 Organisationen und natürlichen Personen, dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen. In 165 dieser Fälle wurden schriftlich weitergehende Informationen an das BMI übermittelt. Zusätzlich wurden in jeweils einem Fall weitergehende Informationen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt weitergeleitet.

Entscheidungsautonomie der Ressorts

Die Bundesregierung betont, dass jedes Ressort anhand der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls eigenständig entscheidet, ob das Angebot des BMI genutzt wird. Damit soll die Flexibilität erhalten bleiben, während gleichzeitig die Sicherheit der Förderentscheidungen gewährleistet wird.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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