Hintergrund der Anfrage
Die Fraktion Die Linke stellte im Parlament eine Kleine Anfrage zum Schutz des Grundwassers im Atommüll-Endlager Schacht Konrad. Die Anfrage bezog sich auf die Berechnungsgrundlagen, die im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung (gwE) verwendet werden.
Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung antwortete am 29.05.2026 in dem Dokument 21/6123. Darin wird erklärt, dass die rechnerischen Grundannahmen auf den bereits in der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zugrunde liegenden hydrogeologischen Modellansätzen beruhen.
Technische Grundlagen
Die konkrete Anwendung zur stoffbezogenen Nachweisführung sei im Rahmen der aufsichtlich bestätigten Umsetzung weiter operationalisiert worden. Dabei wurden die Modelle zur Berechnung der Stoffbewegung im Grundwasser verwendet.
Definition von Unlöslichkeit
Der Begriff „Unlöslichkeit“ wird in diesem Zusammenhang als Beschreibung von Abfallbestandteilen definiert, die aufgrund der im Sicherheitsnachweis zugrunde gelegten Randbedingungen nur in sehr geringem Umfang mobilisierbar seien.
Ergebnisse der Berechnungen
Unter Annahme der in der gwE festgelegten Grundwasser‑Fließgeschwindigkeit sowie der Vernachlässigung von Abbau‑ und Rückhalteprozessen der transportierten Stoffe ergibt das sehr konservative Ausbreitungsmodell, dass die aktuellen Grenzwerte im oberflächennahen Grundwasser nicht überschritten werden können.
Weitere Erläuterungen der Fraktion
Die Fraktion fragte, wie die frühere Aussage begründet sei, dass die Berechnungsgrundlagen identisch mit denen der gwE seien. Die Regierung erklärte, dass die Einführung eines Deklarationsschwellenwertes größer als 100 für wasserunlösliche Stoffe und die Relativierung durch die „maximale Fracht“ für wasserlösliche Stoffe es ermöglichen, dass die in der gwE festgelegten Einlagerungshöchstmengen ohne Bilanzierung überschritten werden könnten.
Veröffentlichung
Die Antwort ist Teil der Parlamentsnachrichten „heute im Bundestag“ und wurde von Frank Bergmann (V.i.S.d.P.) verantwortet.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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