Hintergrund der Anfrage
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion zu externen Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für die Jahre 2024 und 2025 geantwortet.
Inhalt der Antwort
Die Antwort enthält Angaben zum Vertragszweck und zur Laufzeit der jeweiligen Beratungsaufträge. Für das Jahr 2025 werden die Angaben als vorläufig gekennzeichnet.
Begründung der Beauftragung
Laut der Vorlage erfolgt die Beauftragung externer Berater regelmäßig einzelfallbezogen und nach konkretem Bedarf.
Begründung für externe Vergabe
Die Bundesregierung führt an, dass externe Berater in Bereichen eingesetzt werden, in denen es unwirtschaftlich wäre, dauerhaft Stellen zu schaffen und spezifisches Know‑how aufzubauen, weil die Aufgaben nur punktuell oder unregelmäßig anfallen.
Kriterien der Vergabe
Bei jeder Beauftragung werden Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Erfolgskontrolle und die vom Haushaltsausschuss vorgegebenen Ziele berücksichtigt.
Zielsetzung der Maßnahme
Die Maßnahme soll flexible Reaktionen auf wechselnde Anforderungen ermöglichen und gleichzeitig haushaltsrechtliche Vorgaben einhalten.
Dokumentation
Die veröffentlichten Daten stammen aus den Dokumenten 21/6506 und 21/6181, die im Rahmen der Anfrage bereitgestellt wurden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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