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Bundesregierung beantwortet Anfrage zur externen Beratung im BMJV für 2024/2025
AI GENERATED 19.06.2026 12:35 Politik und Gesellschaft

Bundesregierung beantwortet Anfrage zur externen Beratung im BMJV für 2024/2025

Hintergrund der Anfrage Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion zu externen Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für die Jahre…

Hintergrund der Anfrage

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion zu externen Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für die Jahre 2024 und 2025 geantwortet.

Inhalt der Antwort

Die Antwort enthält Angaben zum Vertragszweck und zur Laufzeit der jeweiligen Beratungsaufträge. Für das Jahr 2025 werden die Angaben als vorläufig gekennzeichnet.

Begründung der Beauftragung

Laut der Vorlage erfolgt die Beauftragung externer Berater regelmäßig einzelfallbezogen und nach konkretem Bedarf.

Begründung für externe Vergabe

Die Bundesregierung führt an, dass externe Berater in Bereichen eingesetzt werden, in denen es unwirtschaftlich wäre, dauerhaft Stellen zu schaffen und spezifisches Know‑how aufzubauen, weil die Aufgaben nur punktuell oder unregelmäßig anfallen.

Kriterien der Vergabe

Bei jeder Beauftragung werden Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Erfolgskontrolle und die vom Haushaltsausschuss vorgegebenen Ziele berücksichtigt.

Zielsetzung der Maßnahme

Die Maßnahme soll flexible Reaktionen auf wechselnde Anforderungen ermöglichen und gleichzeitig haushaltsrechtliche Vorgaben einhalten.

Dokumentation

Die veröffentlichten Daten stammen aus den Dokumenten 21/6506 und 21/6181, die im Rahmen der Anfrage bereitgestellt wurden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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