Bundesregierung beantwortet Anfrage zur Regelung von Influencing im digitalen Kinder- und Jugendschutz
Hintergrund der Anfrage
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum, insbesondere zum Phänomen des Influencings, geantwortet.
Relevante Grundrechte
In der Antwort werden das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Elternrecht, die Meinungs‑ und Kunstfreiheit, die Berufsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit als zentrale Grundrechte genannt, die bei der Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden müssen.
Verweis auf bestehende Rechtsvorschriften
Die Regierung verweist auf mehrere bereits geltende Regelungen, darunter den Digital Services Act (DSA), die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO), das Recht der elterlichen Sorge, den allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und das Kinder‑ und Jugendhilferecht.
Umsetzung in der Praxis
Da die genannten Grundrechte für jede einzelne Norm gelten, sei nach Angaben der Regierung keine abschließende Aufzählung aller betroffenen Vorschriften möglich. Stattdessen solle jede Regelung im Einzelfall auf ihre Vereinbarkeit mit den genannten Grundrechten geprüft werden.
Ausblick
Die Bundesregierung betont, dass ein ausgewogener Ausgleich zwischen den Grundrechten der betroffenen Personen und den Schutzinteressen von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum angestrebt wird. Weitere konkrete Maßnahmen sollen im Rahmen bestehender Gesetzgebungen entwickelt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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