Deutschland: Bundesregierung beantwortet Große Anfrage zu Aufgaben der Beauftragten
Kernpunkte der Antwort
Die Bundesregierung hat auf eine Große Anfrage der AfD‑Fraktion reagiert, in der nach den Aufgaben und Aktivitäten der Beauftragten und Koordinatoren der 20. Wahlperiode gefragt wurde.
Aufgaben und Tätigkeiten
In dem Dokument 21/6171 werden die Zuständigkeiten der Beauftragten beschrieben, darunter organisierte Veranstaltungen, veröffentlichte Publikationen und Mitwirkung an Gesetzen.
Die Regierung betont, dass die Bestellung von Beauftragten die besondere Bedeutung der jeweiligen Politikbereiche unterstreiche und dass deren Aufgabe darin bestehe, zentrale Regierungsaktivitäten zu koordinieren und die Bundesregierung national, europäisch sowie international zu repräsentieren.
Kontaktfunktion
Laut Aussage der Bundesregierung seien die Beauftragten zentrale Ansprechpartner für Anliegen von Bürgern, Wirtschaft und Verbänden in ihren jeweiligen Aufgabengebieten.
Keine weiteren Ernennungen geplant
Die Antwort weist darauf hin, dass derzeit keine weiteren Beauftragten berufen werden sollen.
Gleichzeitig wird auf den Kabinettsbeschluss vom 6. Mai 2025 verwiesen, der 25 Beauftragtenfunktionen abschaffte und festlegte, dass künftige Ernennungen nur durch Kabinettsbeschluss oder durch einen Organisationserlass des Bundeskanzlers erfolgen dürfen, sofern die Funktion nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Diese Regelung soll einem erneuten Anwachsen der Zahl der Beauftragten entgegenwirken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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