Deutschland: Bundesregierung beantwortet Große Anfrage zu Beauftragten und Koordinatoren
Hintergrund der Anfrage
Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2026 auf eine Große Anfrage der AfD‑Fraktion geantwortet. In dem Schreiben (Dokument 21/6171) werden Details zu den Beauftragten und Koordinatoren der 20. Wahlperiode dargelegt. Die Anfrage hatte das Ziel, Transparenz über Aufgaben, Veranstaltungen und Publikationen der genannten Amtsträger zu schaffen.
Aufgaben der Beauftragten
Nach Angaben der Regierung koordinieren die Beauftragten zentrale Aktivitäten der Bundesregierung in ihren jeweiligen Politikbereichen. Sie vertreten die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und dienen als zentrale Ansprechpartner für Bürger, Wirtschaft und Verbände.
Veröffentlichungen und Veranstaltungen
Die Antwort listet zahlreiche von den Beauftragten organisierte Veranstaltungen sowie in ihrer Amtszeit erschienene Publikationen auf. Zudem werden Gesetze genannt, an deren Ausarbeitung die Beauftragten mitgewirkt haben. Diese Aufzählungen sollen die Bedeutung der Funktionen für die Regierungsarbeit verdeutlichen.
Änderungen im Bestellungsprozess
Im Zuge eines Kabinettsbeschlusses vom 6. Mai 2025 wurden 25 Beauftragtenfunktionen abgeschafft. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass künftige Beauftragte nur noch durch Kabinettsbeschluss oder durch einen Organisationserlass des Bundeskanzlers bestellt werden, sofern die jeweilige Funktion nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Ziel sei es, einem erneuten Anwachsen der Zahl der Beauftragten entgegenzuwirken.
Ausblick auf zukünftige Beauftragungen
Die Bundesregierung betont, dass derzeit keine Berufung weiterer Beauftragter geplant ist. Die bisherigen Maßnahmen sollen die Effizienz der Regierungsarbeit erhöhen und die Struktur der Beauftragten klarer definieren.
Internationale und nationale Repräsentation
Die Beauftragten fungieren zudem als zentrale Vertreter der Bundesregierung in internationalen Gremien und bei bilateralen Gesprächen. Auf nationaler Ebene unterstützen sie die Koordination zwischen Ministerien, Behörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren.
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