Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geantwortet. In der Antwort werden die bisherigen Entwicklungen und die geplanten Weiterentwicklungen des Programms dargelegt.
Umfassender Austausch mit den Ländern
Seit November 2025 habe die Bundesregierung einen intensiven Austausch mit Vertretern der Länder geführt, um die Weiterentwicklung des Programms gemeinsam zu gestalten. Ziel sei es, die Fördermaßnahmen besser an die regionalen Bedarfe anzupassen.
Fortführung der Förderrichtlinie
Die aktuelle Förderrichtlinie sieht weiterhin vor, dass Landesdemokratiezentren Mittel für die Umsetzung von Projekten erhalten, die den Förderschwerpunkten des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. Die Projekte sollen von besonderer Bedeutung sein und sich an der konkreten Bedarfslage im Land orientieren.
Besondere Lage in Ostdeutschland
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass zivilgesellschaftliche Akteure in strukturschwachen Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, häufig mit begrenzten Ressourcen arbeiten. Diese Herausforderung werde von der Regierung im Blick behalten und bei der Mittelvergabe berücksichtigt.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Mittelbereitstellung bleibt unverändert, wobei die Vergabe nach den festgelegten Förderschwerpunkten und der jeweiligen Bedarfslage erfolgt. Die Bundesregierung betont, dass die finanzielle Unterstützung gezielt eingesetzt wird, um die demokratische Teilhabe zu stärken.
Ausblick
In den kommenden Monaten soll die weitere Umsetzung der überarbeiteten Fördermaßnahmen erfolgen. Die Bundesregierung plant, die Ergebnisse des Austauschs mit den Ländern in die konkrete Projektförderung einfließen zu lassen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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