Die Bundesregierung hat am 15. Juni 2026 eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Sicherheit im Schienenpersonenverkehr beantwortet. In der Antwort wird die Bedeutung des Schienenpersonenverkehrs als Teil der Kritischen Infrastrukturen als „hohe Bedeutung“ eingestuft.
Einordnung als kritische Infrastruktur
Nach Angaben des Innenministeriums gehört der Schienenpersonenverkehr zu den Bereichen, deren Funktionsfähigkeit für das gesellschaftliche Leben essenziell ist. Deshalb wird kontinuierlich an der Weiterentwicklung präventiver Maßnahmen gearbeitet.
Aktionsplan für mehr Sicherheit auf der Schiene
Die Bundesregierung verweist auf den „Aktionsplan für mehr Sicherheit auf der Schiene“, der verschiedene Ansatzpunkte bündelt. Zu den genannten Maßnahmen zählen der verstärkte Einsatz von Sicherheits‑ und Servicepersonal, die Installation von Videoüberwachungssystemen sowie die Einführung von Notfallsystemen in Zügen und Bahnhöfen.
Kooperation mit Eisenbahnunternehmen
In enger Zusammenarbeit mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen und weiteren zuständigen Akteuren werden die genannten Maßnahmen umgesetzt. Der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen soll dabei verbessert werden, um Risiken frühzeitig zu erkennen.
Zielsetzung der Maßnahmen
Ziel des Aktionsplans ist es, Sicherheitsrisiken im Schienenpersonenverkehr frühzeitig zu identifizieren und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um den Schutz von Fahrgästen und Personal zu stärken.
Aussagen der Bundesregierung
Ein Sprecher der Bundesregierung erklärte, dass durch die Kombination technischer Lösungen und personeller Verstärkungen ein nachhaltiger Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit auf der Schiene geleistet werden solle.
Weiteres Vorgehen
Die Bundesregierung betont, dass die Fortentwicklung der Maßnahmen ein fortlaufender Prozess sei und weitere Evaluierungen geplant sind, um die Wirksamkeit der ergriffenen Schritte zu prüfen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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