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Bundesregierung beauftragt 38 Meinungsumfragen im ersten Halbjahr 2026
AI GENERATED 28.08.2026 15:40 Politik und Gesellschaft

Bundesregierung beauftragt 38 Meinungsumfragen im ersten Halbjahr 2026

Die Bundesregierung hat im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026 insgesamt 38 Meinungsumfragen bei 17 Meinungsforschungsinstituten in Auftrag gegeben. Die Information stammt aus der Antwort auf eine Kleine…

Die Bundesregierung hat im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026 insgesamt 38 Meinungsumfragen bei 17 Meinungsforschungsinstituten in Auftrag gegeben. Die Information stammt aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion.

Auftragsumfang und Auftraggeber

Die Aufträge wurden von den obersten Bundesbehörden sowie einem nachgeordneten Bereich vergeben. Dabei handelte es sich sowohl um repräsentative als auch um nicht‑repräsentative Befragungen, die innerhalb Deutschlands durchgeführt wurden.

Art der Befragungen

Die beauftragten Studien deckten ein breites Themenspektrum ab, jedoch wurden keine Evaluationen zur Wirkung einzelner Produkte oder Maßnahmen erfasst. Die Befragungen dienten primär der Erhebung von Meinungsdaten.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Der finanzielle Umfang jedes Auftrags wurde nicht veröffentlicht. Die Regierung begründete dies mit verfassungs‑, vergabe‑ und datenschutzrechtlichen Vorgaben, die ein Offenlegen ohne Einwilligung der Auftragnehmer als Eingriff in das Recht auf Wahrung von Betriebs‑ und Geschäftsgeheimnissen ansehen würden.

Hintergrund der Anfrage

Die Auskünfte wurden im Rahmen einer Antwort (Dokument 21/7693) auf die Kleine Anfrage (Dokument 21/7510) der AfD‑Fraktion bereitgestellt. In der Anlage zur Antwort sind die einzelnen Aufträge detailliert aufgelistet.

Veröffentlichung und weitere Hinweise

Der Bericht wurde von der Pressestelle des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Verantwortlich für die Veröffentlichung war Frank Bergmann, V.i.S.d.P., unterstützt von einem Redaktionsteam.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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