Die Bundesregierung hat eine externe und unabhängige Sonderprüfung beauftragt, um zu untersuchen, ob am CISPA Helmholtz‑Zentrum für Forschungssicherheit Informationsabflüsse in Richtung der Volksrepublik China stattgefunden haben. Die Maßnahme erfolgt als Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion.
Hintergrund der Anfrage
Die Kleine Anfrage wurde gestellt, weil seit Juni 2026 in der medialen Berichterstattung Vorwürfe über mögliche Sicherheitsrisiken am CISPA publiziert wurden. Die AfD‑Fraktion berief sich dabei auf diese Medienberichte.
Durchführung der Sonderprüfung
Eine externe, unabhängige Prüfstelle übernimmt die Sonderprüfung. Zusätzlich hat das CISPA selbst eine interne Task‑Force eingerichtet. Bund und Saarland, beide Gesellschafter des Zentrums, haben die unabhängige Sachprüfung beauftragt.
Geplanter Ablauf und Veröffentlichung
Nach Abschluss der Prüfung soll die Bundesregierung eine vertrauliche Unterrichtung der zuständigen Ausschüsse vornehmen. Eine Offenlegung einzelner Ergebnisse erfolgt nur, wenn keine Persönlichkeitsrechte Dritter oder Geschäftsgeheimnisse des CISPA verletzt werden.
Untersuchungsumfang
Die Prüfung richtet sich darauf, ob „sensibles Wissen“ aus den Bereichen Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Datenschutztechnologien über Forschungskooperationen, personelle Verflechtungen oder wissenschaftliche Kontakte abgeflossen sein könnte.
Reaktionen der AfD‑Fraktion
Die AfD‑Fraktion betont, dass die Untersuchung notwendig sei, um Transparenz zu schaffen und mögliche Gefahren für die Forschungssicherheit zu adressieren.
Institutioneller Kontext
Das CISPA Helmholtz‑Zentrum ist ein Forschungsinstitut, das sich auf IT‑Sicherheit und verwandte Technologien spezialisiert hat. Die Sonderprüfung ergänzt bereits bestehende interne Maßnahmen zur Risikoanalyse.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, nach Abschluss der Sonderprüfung die Ergebnisse in die weitere Sicherheitspolitik für Forschungsinstitute einfließen zu lassen. Ein genauer Zeitplan für die Veröffentlichung der Ergebnisse wurde noch nicht genannt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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