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Bundesregierung beendet Vorplanung der Westbahn Freiburg
AI GENERATED 26.08.2026 15:30 Politik und Gesellschaft

Bundesregierung beendet Vorplanung der Westbahn Freiburg

Die Bundesregierung hat die Vorplanung für die Westbahn Freiburg im Rahmen des Bahnprojekts Karlsruhe‑Basel abgeschlossen. Die Entscheidung geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen…

Die Bundesregierung hat die Vorplanung für die Westbahn Freiburg im Rahmen des Bahnprojekts Karlsruhe‑Basel abgeschlossen. Die Entscheidung geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Projektübersicht

Das Bahnprojekt Karlsruhe‑Basel umfasst den Ausbau der sogenannten Freiburger Bucht. Im Zuge dessen sind mehrere Planfeststellungsabschnitte definiert, die jeweils unterschiedliche Streckenabschnitte und technische Maßnahmen betreffen.

Planungsstand

In den Planfeststellungsabschnitten 8.5 bis 8.9, die den Teil der Westbahn Freiburg betreffen, ist die Vorplanung laut Regierungserklärung beendet. Damit ist die Phase der Voruntersuchungen und Grundlagenermittlung abgeschlossen.

Finanzierung und weitere Schritte

Der Übergang in die nächste Leistungsphase soll nach Klärung der Finanzierung des Gesamtprojekts erfolgen. Ohne gesicherte Mittel könne die weitere Ausarbeitung nicht beginnen, so die Mitteilung der Bundesregierung.

Parlamentarische Anfrage

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Dokument 21/7410) nach dem aktuellen Planungsstand der Westbahn Freiburg. Die Regierung beantwortete die Anfrage mit dem Dokument 21/7651, in dem der Abschluss der Vorplanung bestätigt wird.

Ausblick

Nach Abschluss der Finanzierungsprüfung ist ein Wechsel in die nächste Leistungsphase vorgesehen, die die detaillierte Planung und Vorbereitung für den Bau umfasst. Beobachter erwarten, dass die weitere Entwicklung des Projekts von den politischen Diskussionen über die Kostenbeteiligung abhängt.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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