Deutschland: Bundesregierung begrüßt Baukulturbericht 2026/27
Begrüßung und Zielsetzung
Der Baukulturbericht 2026/27 wurde von der Bundesregierung begrüßt. In einer Unterrichtung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen wird der Bericht als wichtiger Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland beschrieben. Er soll die Basis für eine sachorientierte politische Diskussion über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Baukultur bilden.
Hintergrund und Rhythmus
Der Bericht erscheint alle zwei Jahre und trägt den Titel „Gestalten – Prozesse, Bauen, Zusammenhalt“. Er behandelt Fragen des städtebaulichen Gestaltens, des baulichen Entwerfens und Konstruierens sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Gestaltung und Nutzen
Laut Unterrichtung trägt eine gute Gestaltung maßgeblich zu einer erfolgreichen Baukultur bei. Sie führe zu größerer Akzeptanz in der Bevölkerung, verlängere die Lebensdauer von Bauwerken und Freiräumen und steigere die Kosteneffizienz.
Paradigmenwechsel
Der Bericht weist auf einen Paradigmenwechsel hin, der vermehrt Umbauprozesse und ressourcenschonende Bauweisen sowie den steigenden Einsatz digitaler Methoden fordert. Daraus resultieren neue ästhetische Ansätze in Planung und Bau.
Rolle von Bund, Ländern und Kommunen
Als zentrale Akteure nennt die Bundesregierung Bund, Länder und Kommunen. Sie sollen ihre Vorbildfunktion wahrnehmen, Orte schaffen, die Identität stiften und Austausch sowie demokratische Teilhabe ermöglichen.
Instrumente der Bodenpolitik
Zur Umsetzung empfiehlt der Bericht die aktive Nutzung von Instrumenten der Bodenpolitik auf kommunaler Ebene, etwa den Ankauf leerstehender Immobilien, die Anwendung von Konzeptvergaben oder die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht.
Zivilgesellschaftliche Beteiligung
Weiterhin wird betont, dass das zivilgesellschaftliche Engagement gestärkt und die Bürgerbeteiligung erleichtert werden müsse, um das Bauen über den privaten Nutzen hinaus dem Gemeinwohl zu dienen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Übertragung