Ein offizielles Schreiben der Bundesregierung vom 12. Januar 2026 bestätigt das fortgesetzte Bekenntnis zum Übereinkommen über das Verbot von Anti‑Personenminen (Ottawa‑Konvention) und beantwortet damit eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion im Bundestag.

Hintergrund der Ottawa‑Konvention

Die Ottawa‑Konvention regelt das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti‑Personenminen sowie deren Vernichtung. Deutschland ist seit 1999 Vertragspartei und betont die Bedeutung des Abkommens für die humanitäre Sicherheit.

Anfrage der AfD‑Fraktion

Die AfD‑Fraktion hatte in ihrer Anfrage unter anderem nach einem möglichen Austritt aus der Konvention durch die Regierungen von Polen, Litauen, Lettland, Estland und Finnland gefragt, der im Kontext des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine diskutiert wurde.

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung erklärte, dass kein Vorhaben besteht, das Verbot von Anti‑Fahrzeug‑Minen auszuweiten. Sie betonte, dass die humanitären Erwägungen, die zum Beitritt zur Ottawa‑Konvention geführt haben, nicht uneingeschränkt auf den Einsatz von Anti‑Fahrzeug‑Minen übertragbar seien.

Humanitäre Erwägungen

Laut der Antwort seien die Risiken und Folgen von Anti‑Personenminen eindeutig zu bewerten, während Anti‑Fahrzeug‑Minen unterschiedliche Einsatzszenarien aufweisen, die eine gesonderte Bewertung erfordern.

Auswirkungen auf die Sicherheitspolitik

Die Klarstellung der Bundesregierung soll verdeutlichen, dass Deutschland weiterhin an internationalen Abrüstungsbemühungen teilnimmt, jedoch differenzierte Ansätze für verschiedene Minentypen verfolgt.

Weiteres Vorgehen

Die Bundesregierung wird die Umsetzung der Ottawa‑Konvention weiterhin überwachen und im Rahmen internationaler Zusammenarbeit an deren Weiterentwicklung mitwirken.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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