Deutschland: Bundesregierung bekräftigt Ernsthaftigkeit des IGH‑Gutachtens zu israelischen Maßnahmen

ICJ‑Gutachten im Fokus

Die Bundesregierung nimmt die Feststellungen des im Juli 2024 veröffentlichten Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs zu den Konsequenzen des Vorgehens Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten ernst und berücksichtigt sie in ihrem Handeln, wie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mitgeteilt wurde.

Bezug zum UN‑Generalsekretärsbericht

In der Antwort wird auf den ausführlichen Beitrag verwiesen, der im Bericht des UN‑Generalsekretärs vom 19. Dezember 2024 enthalten ist und die dort dargestellten Bewertungskriterien aufgreift.

Abstimmung in der UN‑Generalversammlung

Deutschland habe sich bei der Abstimmung über die am 18. September 2024 verabschiedete Resolution der UN‑Generalversammlung, die das IGH‑Gutachten thematisierte, enthalten, wie aus einer früheren Antwort (20/13047) hervorgeht.

Humanitäre Lage in Gaza

Die Bundesregierung betont, dass laut den Vereinten Nationen und humanitären Organisationen nicht ausreichend humanitäre Hilfe nach Gaza gelangt, um den dortigen Bedarf zu decken. Sie setze sich öffentlich und in vertraulichen Gesprächen dafür ein, die Verfahren zur Einfuhr humanitärer Hilfe zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Selbstbestimmungsrecht und Zweistaatenlösung

In ihrer Vorbemerkung erkennt die Bundesregierung das völkerrechtlich verbriefte Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes an und unterstützt die Palästinensische Autonomiebehörde auf dem Weg zur Verwirklichung dieses Rechts im Rahmen einer verhandelten Zweistaatenlösung.

Frühere Anfragen und Stellungnahmen

Die Antwort verweist zudem auf die Antwort vom 24. Juni 2025 auf eine Kleine Anfrage der Grünen‑Abgeordneten Filiz Polat sowie auf weitere Stellungnahmen zu Anfragen von Abgeordneten der Linken und von Joana Cotar, die das Thema bereits mehrfach behandelt haben.

Diplomatische Bemühungen und Ausblick

Die Bundesregierung kündigt an, die Gespräche mit internationalen Partnern fortzusetzen, um sowohl die Einhaltung des Völkerrechts als auch die Beschleunigung humanitärer Lieferungen zu fördern und langfristig eine friedliche Lösung des Konflikts zu unterstützen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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