Die Bundesregierung verfolgt die innerisraelische Parlamentsdebatte über das geplante „NRO‑Besteuerungsgesetz“ aufmerksam und steht in Kontakt mit Partnerorganisationen sowie potenziell betroffenen Nichtregierungsorganisationen. Die Information stammt aus einer Antwort (21/6594) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6115).
Inhalt des Gesetzentwurfs
Nach Angaben der Grünen‑Fraktion soll das geplante Gesetz Nichtregierungsorganisationen, die ausländische Fördermittel über einem festgelegten Schwellenwert erhalten, verpflichten, sich für drei Jahre nicht an Demonstrationen, Kampagnen oder öffentlicher Kritik zu beteiligen. Der Entwurf sieht allgemeine Besteuerungssätze für solche Organisationen vor.
Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung bewertet die vorgesehenen Besteuerungssätze kritisch, weil sie das Potenzial hätten, die wichtige Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen stark einzuschränken. In der Antwort wird betont, dass die Bedenken in zahlreichen Gesprächen auf verschiedenen Ebenen gegenüber der israelischen Exekutive und Legislative verdeutlicht wurden.
Parlamentarischer Status
Der Gesetzentwurf befindet sich nach einer vorbereitenden Lesung im Ausschuss für Verfassung, Recht und Justiz. Dort wird er derzeit weiter diskutiert, bevor ein abschließender Beschluss gefasst wird.
Reaktion der Grünen‑Fraktion
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schätzt die möglichen Folgen des Gesetzes für die Zivilgesellschaft ein und fordert mehr Transparenz sowie eine genaue Prüfung der steuerlichen Belastungen.
Ausblick
Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung der Gesetzgebung genau beobachten und ihre Gespräche mit israelischen Behörden fortsetzen, um mögliche negative Auswirkungen auf die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen zu vermeiden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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