Ein Gesetzentwurf zur Kraftwerksstrategie befindet sich in Vorbereitung, um den rechtlichen Rahmen für den Bau von bis zu zwölf Gigawatt neuer, flexibler Kraftwerke zu schaffen. Die Anlagen sollen als Backup dienen, wenn erneuerbare Energien wie Sonne und Wind nicht ausreichend Strom liefern. Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) koordiniert.
Gesetzesentwurf und Zielsetzung
Die Bundesregierung hat das Ziel, mit dem Gesetzentwurf die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Integration erneuerbarer Energien zu unterstützen. Die neuen Kraftwerke sollen insbesondere in Zeiten geringer Einspeisung aus Solar- und Windkraft einspringen.
Vorherige Abstimmungen
Ende Januar wurden die Eckpunkte der Kraftwerksstrategie vorgestellt, nachdem sich die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf den Bau der neuen Anlagen geeinigt hatten. Die Vorstellung erfolgte im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung, deren Ergebnis öffentlich zugänglich ist.
Fachgespräche des BMWE
Das BMWE führte am 4. März 2026 und am 24. März 2026 jeweils ein Fachgespräch mit einschlägigen Verbänden. In beiden Sitzungen wurden nicht die konkreten Gesetzespläne, sondern die konzeptionellen Überlegungen des Ministeriums erörtert.
Beteiligungsverfahren
Eine Beteiligung der Stakeholder am Gesetzentwurf erfolgt, wie üblich, im Rahmen der Länder‑ und Verbändeanhörung vor der Kabinettbefassung. Die Bundesregierung betont, dass die Rückmeldungen in die weitere Ausarbeitung einfließen werden.
Kleine Anfrage der GrĂĽnen
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellte eine Kleine Anfrage (21/4601) und erhielt darauf die Antwort (21/5276), in der die genannten Fakten dargelegt werden.
Antwort der Bundesregierung
In der Antwort erklärte die Bundesregierung, dass bereits zwei Fachgespräche stattgefunden hätten und dass die konzeptionellen Überlegungen des BMWE im Mittelpunkt stünden. Weiterhin wurde die übliche Stakeholder‑Beteiligung bestätigt.
Bedeutung fĂĽr die Energieversorgung
Die geplanten flexiblen Kraftwerke sollen die Netzstabilität erhöhen und Engpässe ausgleichen, wenn die Einspeisung aus Sonne und Wind schwankt. Damit soll ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zur Sicherstellung einer zuverlässigen Stromversorgung geleistet werden.
Ausblick
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im nächsten Quartal dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt, bevor er im Parlament zur Abstimmung kommt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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