Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mitgeteilt, dass bis zum 7. April 2026 in 66 Fällen, die insgesamt 294 Personen betreffen, ein Aufhebungsverfahren mit einem Widerruf‑ oder Rücknahmebescheid im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan abgeschlossen wurde.
Statistik der Widerrufe
Nach Angaben der Behörde wurden bislang 66 Widerrufe ausgesprochen, wobei die betroffenen Personen insgesamt 294 Menschen umfassen. Weitere formlos aufgehobene Aufnahmeerklärungen aus anderen Verfahren liegen laut Aussage nicht vor.
Verfahren vor den bayerischen Gerichten
Mit Stand vom 10. April 2026 laufen in 63 Fällen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. In diesen Verfahren wurden laut Bundesregierung 63 Anträge, die die Aufhebung der Aufnahmezusage und die Beendigung der Unterstützung anfechten, zurückgewiesen oder teilweise zurückgewiesen, während in 68 Verfahren entsprechende Anträge stattgegeben wurden.
Fehlende Daten zu weiteren Fällen
Die Antwort der Bundesregierung weist darauf hin, dass über formlos aufgehobene Aufnahmeerklärungen in den übrigen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan keine statistischen Angaben vorliegen.
Hintergrund der Anfrage
Die Informationen stammen aus einer Antwort (Dokument 21/5562) auf eine Kleine Anfrage (Dokument 21/5182) der AfD‑Fraktion, die das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan thematisierte.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung betont, dass die genannten Zahlen den aktuellen Stand der Verfahren widerspiegeln und dass weitere Details zu nicht erfassten Fällen derzeit nicht vorliegen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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