Ein neues Gesetzespaket, das vom Kabinett beschlossen wurde, gibt dem Wohnungsbau in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt rechtliche Priorität und soll die Bau- und Planungsprozesse in Deutschland schneller, digitaler und transparenter gestalten.
Priorität für Wohnungsbau
In Gebieten, in denen der Wohnungsmarkt stark belastet ist, kann künftig ein überwiegendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau bei der Aufstellung von Bebauungsplänen geltend gemacht werden. Diese Regelung soll den Bau von neuem Wohnraum beschleunigen und Engpässe ausgleichen.
Beschleunigte Umweltprüfungen
Vertiefte Umweltprüfungen werden nur noch durchgeführt, wenn sie tatsächlich erforderlich sind, und erfolgen künftig im Zulassungsverfahren. Dadurch verkürzt sich die Dauer von Genehmigungsverfahren erheblich.
Digitale Planung und Beteiligung
Das Bauleitplanverfahren wird vollständig digitalisiert und auf den einheitlichen Standard „XPlanung“ umgestellt. Öffentliche Beteiligung kann künftig einstufig digital erfolgen, und Bürger erhalten über eine Verfahrensampel laufend Informationen zum Stand des Verfahrens.
Bekämpfung von Schrottimmobilien
Gemeinden erhalten erweiterte Befugnisse, um Schrottimmobilien zu sanieren, darunter ein erleichtertes Vorkaufsrecht für einzelne Wohnungen oder Wohnungspakete sowie die Möglichkeit, ein Instandsetzungsgebot zu erteilen. Bei gravierendem Missbrauch kann zudem eine Enteignung erfolgen.
Mehr Stadtgrün und Hochwasserschutz
Die Reform ermöglicht es Kommunen, im gesamten Stadtgebiet mehr Grünflächen anzulegen, um Hitze und Starkregen besser zu begegnen. Zusätzlich werden natürliche Auffangflächen gefördert, um Überflutungen zu reduzieren.
Anpassung an Verteidigungs- und Bevölkerungsschutz
Planungsrechtliche Vorgaben werden angepasst, damit Städte und Gemeinden leichter Standorte für Feuer- und Rettungswachen bestimmen können und die Raumplanung den gestiegenen Anforderungen an Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz Rechnung trägt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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