Ein neuer Aktionsplan zur Nachhaltigkeit wurde vom Kabinett beschlossen, um bis September 2026 ein handlungsorientiertes Konzept zu erstellen, das konkrete Maßnahmen für den Alltag enthält. Der Plan richtet sich nach den 17 Zielen der Agenda 2030 und soll ökologische, ökonomische und soziale Aspekte verbinden.
Kernpunkte des Beschlusses
Der Beschluss vom 5. November 2025 bezieht sich auf die aktuelle Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die im Januar 2025 erarbeitet wurde. Ziel ist es, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Nachhaltigkeitsziele in einem schlanken, umsetzbaren Format zu verankern.
Umsetzung und Zuständigkeit
Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen erhält den Auftrag, den Plan zu koordinieren und die Umsetzung zu überwachen. Durch den Wechsel zu einem handlungsorientierten Format sollen Maßnahmen kurz‑ und mittelfristig Wirkung zeigen.
Struktur des Aktionsplans
Der Plan umfasst 19 Missionen, die von den Ressorts und dem Bundeskanzleramt vorgeschlagen wurden. Die Missionen decken die fünf im Kabinett definierten Handlungsfelder sowie alle 17 Nachhaltigkeitsziele ab und arbeiten ressort‑ und sektorübergreifend.
Beteiligungsphase
Der erste Entwurf des Aktionsplans liegt als Beteiligungsfassung vor und bildet die Diskussionsgrundlage für die Konsultationsphase vom 17. Juli bis 3. August 2026. In diesem Zeitraum können Bürger, Wirtschaft und zivilgesellschaftliche Akteure Stellungnahmen einreichen.
Ziele und Erwartungen
Der Plan strebt einen
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