Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung aus dem Deutschen Historischen Museum herauslöst und ihr eine eigenständige Rechtsform verleiht. Damit soll die Stiftung künftig mit einer verlässlichen finanziellen Basis planen und ihre Aufgaben effektiver erfüllen.
Gesetzlicher Rahmen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stiftung aus dem Gesetz zur Errichtung der Stiftung Deutsches Historisches Museum im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten für Kultur und Medien herausgelöst wird. Durch die neue Eigenständigkeit erhält die Stiftung eine eigene Rechtsstellung und kann eigenständig über ihre Mittel verfügen.
Geschichte der Stiftung
Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung wurde im Juni 2021 im ehemaligen Deutschlandhaus am Anhalter Bahnhof in Berlin eröffnet. Das zugehörige Dokumentationszentrum dient seitdem als Lern- und Erinnerungsort für Flucht, Vertreibung und Zwangsmigration im 20. Jahrhundert und darüber hinaus.
Ziele und Aufgaben
Die Stiftung widmet sich der Erinnerung an die Vertreibung und Flucht von Millionen Menschen in Europa und weltweit. Sie fördert Forschung, Ausstellungen und Bildungsangebote, um das historische Unrecht von Vertreibung und Verfolgung zu dokumentieren und das Bewusstsein für diese Themen zu stärken.
Hintergrund des gesetzlichen Vorhabens
Der Deutsche Bundestag beschloss im Dezember 2008 das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum, das in Abschnitt 2 die Gründung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung regelte. Die konstituierende Sitzung des Stiftungsrates fand am 13. Mai 2009 statt, und das Deutschlandhaus wurde 2011 als Standort festgelegt. Das Richtfest für das Dokumentationszentrum wurde am 17. Oktober 2016 gefeiert, die Eröffnung erfolgte am 21. Juni 2021.
Bedeutung der Eigenständigkeit
Durch die eigenständige Rechtsform kann die Stiftung langfristig planen, eigene Finanzmittel sichern und ihre Arbeit unabhängig von der Struktur des Deutschen Historischen Museums fortsetzen. Damit soll die Dokumentation von Flucht und Vertreibung nachhaltig gestärkt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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