Einführung des Kapazitätsmarkts
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Sicherung der Stromversorgung und zur Bereitstellung neuer flexibler Kapazitäten beschlossen. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit auch bei steigenden Anteilen erneuerbarer Energien und nach dem geplanten Kohleausstieg zu gewährleisten.
Finanzielle Anreize und Verpflichtungen
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Kapazitätsmarkts vor, in dem Anbieter für die reine Bereithaltung von Leistung vergütet werden. In den nächsten zwölf Monaten sollen insgesamt elf Gigawatt steuerbare Kapazitäten ausgeschrieben werden, gefolgt von weiteren Ausschreibungen in den Jahren 2027 und 2029. Anbieter erhalten Zahlungen, müssen jedoch die zugesagte Leistung zu festgelegten Zeitpunkten nachweisen und neue Anlagen fristgerecht errichten.
Bezug zu erneuerbaren Energien und Kohleausstieg
Der Anteil erneuerbarer Energien soll bis 2030 auf 80 % steigen. Flexible Kapazitäten sollen Schwankungen ausgleichen, die durch unregelmäßige Wind‑ und Solarproduktion entstehen. Gleichzeitig soll das Gesetz die sichere Stromversorgung nach dem geplanten Kohleausstieg bis 2038 sicherstellen.
Klimaschutz und Dekarbonisierung
Alle durch das Gesetz geförderten Kraftwerke müssen ab 2045 klimaneutral betrieben werden. Neue Gaskraftwerke werden wasserstoffbereit ausgelegt, sodass sie zunächst mit Erdgas laufen und langfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können.
Technologischer Mix
Der Kapazitätsmarkt ist technologieoffen. Gefördert werden vor allem Gaskraftwerke, Batteriespeicher und andere flexible Lösungen, die in der Lage sind, kurzfristige Lastspitzen zu decken. Ein Teil der Ausschreibungen ist an ein Langzeitkriterium gebunden, um auch in langen Phasen schwacher Wind‑ und Solarenergie ausreichende Kapazitäten zu garantieren.
Netzausbau und weitere Reformen
Die Bundesregierung plant, den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Ausbau der Stromnetze zu synchronisieren. Dazu gehören ein Netzanschlusspaket und eine Reform des Erneuerbaren‑Energien‑Gesetzes, um die Netzkapazitäten optimal zu nutzen und bezahlbare Strompreise zu sichern.
Parlamentarischer Prozess
Der Gesetzentwurf wurde im Kabinett beschlossen und wird nun in das parlamentarische Verfahren ĂĽberfĂĽhrt. Das Parlament wird die einzelnen Regelungen prĂĽfen und darĂĽber abstimmen.
Stellungnahme des Bundesministeriums
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betont, dass das Gesetz ein zentraler Baustein der im Koalitionsvertrag vereinbarten Kraftwerksstrategie sei und bereits von der Europäischen Kommission unterstützt wurde.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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