Deutschland: Bundesregierung beschließt Gesetz zur Digitalisierung der Arbeitsvermittlung
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung beschlossen. Ziel ist es, die Bundesagentur für Arbeit moderner aufzustellen, den Austausch zwischen Buergern, Unternehmen und der Behörde zu vereinfachen und die Vermittlung in Arbeit zu stärken.
Digitale Antragsstellung im Fokus
Nach dem Prinzip „digital first“ sollen Anträge künftig vorrangig über Online‑Formulare der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Bereits stark genutzt wird die digitale Beantragung von Arbeitslosengeld; künftig wird auch die Arbeitslosmeldung vorrangig digital erfolgen. Für Unternehmen wird die elektronische Antragstellung beim Kurzarbeitergeld verpflichtend.
Video‑Beratung als Ergänzung
Beratungsgespräche können künftig, sofern kein persönliches Gespräch nötig ist, per Video‑Call geführt werden. Das soll ein breiteres Terminangebot ermöglichen, insbesondere für Arbeitssuchende, die noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Entlastung im Erreichbarkeitsrecht
Durch die Zunahme digitaler Kommunikation wird das Erreichbarkeitsrecht modernisiert: Buerger müssen nicht mehr werktäglich persönlich ihren Briefkasten prüfen, um Mitteilungen der Behörde zu erhalten. Die Mitwirkungspflichten der Arbeitssuchenden bleiben jedoch erhalten.
Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung
Der Gesetzentwurf soll neue Impulse für die Kernaufgabe der Bundesagentur für Arbeit setzen – die Vermittlung in Arbeit und Weiterbildung. Geplant ist die Einführung des Instruments der Beschäftigungserprobung, das nahtlose Übergänge zwischen zwei Beschäftigungen erleichtert. Zudem werden berufliche Weiterbildung und das Weiterbildungsgeld gestärkt.
Entlastung für Unternehmen und Personalmanagement
Zur Entlastung der Unternehmen wird der Arbeitsschutz digitalisiert und modernisiert. Für Gründer wird die Fristverlängerung beim Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige vorgesehen. Die internen Arbeitsabläufe der Bundesagentur für Arbeit sollen konsequent digitalisiert werden, um einem drohenden Personalengpass entgegenzuwirken.
Bisherige Digitalisierungsschritte
Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits mehrere digitale Angebote implementiert, darunter die Online‑Meldung als arbeitssuchend oder arbeitslos sowie die Möglichkeit, Förderleistungen und Kurzarbeitergeld online zu beantragen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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