Deutschland: Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG)
Der Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG) verabschiedet. Ziel ist es, digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte und das E‑Rezept zuverlässiger und nutzerfreundlicher zu machen, Versorgungslücken zu schließen und die sichere Weitergabe von Gesundheitsdaten im Notfall zu gewährleisten.
Ziele des Gesetzentwurfs
Der Entwurf soll bestehende digitale Angebote stabilisieren, den Aufwand für Arztpraxen, Apotheken und Versicherten reduzieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Datenaustausch schaffen. Gleichzeitig wird die EU‑Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) umgesetzt, um Gesundheitsdaten europaweit nutzbar zu machen.
Erweiterungen der elektronischen Patientenakte
Die elektronische Patientenakte erhält mehr Spielraum für zusätzliche digitale Leistungen. Eine verpflichtende digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion wird integriert, und der Zugriff von Notfallteams auf wichtige medizinische Informationen wird über die Patientenkurzakte ermöglicht.
Verbesserungen in der Telematikinfrastruktur
Die gematik bekommt erweiterte Befugnisse zur Gefahrenabwehr und übernimmt eine stärkere Betreiberfunktion, um die Stabilität der Telematikinfrastruktur zu erhöhen. Unsichere Übertragungswege wie Fax werden abgeschafft.
Neue digitale Versorgungswege
Elektronische Überweisungen, digitale Ersteinschätzungen des Versorgungsbedarfs und eine engere Verzahnung mit der Notrufnummer 116 117 ergänzen künftig Hausarztbesuche und Telefonvermittlung, wodurch der Zugang zur Versorgung schneller und niederschwelliger wird.
Datenschutz und Selbstbestimmung
Vertretungsrechte können unabhängig von der ePA‑App geregelt werden, und ein Widerspruchsverfahren mit eigenem Register stärkt die Kontrolle der Versicherten über ihre Daten. Interoperable Datenformate sollen Missverständnisse zwischen Praxen, Kliniken und Kassen reduzieren.
Interoperabilität und EU‑Gesundheitsdatenraum
Leistungserbringer und IT‑Hersteller werden verpflichtet, kompatible Datenformate zu nutzen. Die gematik, das Bundesgesundheitsministerium, das BSI und die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung‑Ausland erhalten klare Aufgaben im grenzüberschreitenden Datenaustausch, der vorwiegend über die elektronische Patientenakte erfolgt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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