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Bundesregierung beschließt Gesetz zur Modernisierung der Verwaltungsgerichte
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AI GENERATED 27.05.2026 • 16:25 Recht, Staat und Institutionen

Bundesregierung beschließt Gesetz zur Modernisierung der Verwaltungsgerichte

Gesetzesbeschluss und Zielsetzung

Das Kabinett hat das Siebte Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG) verabschiedet. Ziel ist es, die Justiz zu entlasten, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Das Vorhaben ist Teil des mit den Ländern vereinbarten Paktes für den Rechtsstaat und setzt mehrere Punkte des Koalitionsvertrags um.

Flexibler Personaleinsatz

Durch die Novelle können Richter künftig flexibler eingesetzt werden. Einzelrichter sollen vermehrt Entscheidungen treffen können, und die Sperrfrist für den Einsatz von Proberichtern wird von einem Jahr auf ein halbes Jahr verkürzt. Das Bundesverwaltungsgericht kann künftig in mehr erstinstanzlichen Verfahren mit einer Besetzung von drei Richtern entscheiden, wodurch personelle Ressourcen effizienter genutzt werden sollen.

Digitalisierung behördlicher Verfahren

Die Änderungen ermöglichen es, Widersprüche gegen Verwaltungsakte elektronisch, zum Beispiel per E‑Mail, einzureichen. Behörden erhalten die Befugnis, die Anordnung der sofortigen Vollziehung ebenfalls elektronisch zu begründen. Zudem wird die Rechtsbehelfsbelehrung um eine Verpflichtung zur Information über Form und Frist erweitert, um Rechtsklarheit zu schaffen und Verfahren zu beschleunigen.

Kosteneinsparungen und Entlastung

Durch die vereinfachten Abläufe und den flexibleren Personaleinsatz sollen sowohl Gerichte als auch Bürger Kosten sparen. Die Möglichkeit, mehr Entscheidungen im Einzelverfahren zu treffen, reduziert den Aufwand und verkürzt die Verfahrensdauer, was langfristig zu einer Entlastung des Justizsystems führt.

Stärkung gegen missbräuchliche Verfahren

Um Gerichte vor offensichtlich aussichtslosen und rechtsmissbräuchlichen Klagen zu schützen, können solche Verfahren künftig erst nach Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses weitergeführt werden. Diese finanzielle Hürde soll die Belastung der Gerichte reduzieren und den Fokus auf substanzielle Rechtsstreitigkeiten legen.

Erhöhung von Zwangsgeldern

Im Rahmen der Reform wird der Höchstbetrag für Zwangsgelder von 10.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben, wenn ein Hoheitsträger seiner Vollstreckungspflicht nicht nachkommt. Das erhöhte Zwangsgeld kann zudem an einen anderen öffentlichen Rechtsträger oder eine gemeinnützige Einrichtung fließen, um klare Regeln bei der Rechtsvollstreckung zu etablieren.

Ausweitung auf weitere Gerichte

Die neuen Regelungen für das verwaltungsgerichtliche Verfahren werden, soweit erforderlich, auf die Prozessordnungen der Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte übertragen, um eine einheitliche Modernisierung im gesamten Gerichtssystem zu gewährleisten.

Ausblick

Mit dem 7. VwGOÄndG legt die Bundesregierung einen Grundstein für eine modernere, digitalere und effizientere Verwaltungsgerichtsbarkeit, die besser auf die Herausforderungen einer instabilen weltweiten Rechtsstaatlichkeit reagieren kann.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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