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Bundesregierung beschließt Investitionsverpflichtung für Streamingdienste zur Stärkung der deutschen Filmwirtschaft
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AI GENERATED 27.05.2026 • 14:05 Wirtschaft und Finanzen

Bundesregierung beschließt Investitionsverpflichtung für Streamingdienste zur Stärkung der deutschen Filmwirtschaft

Deutschland: Investitionsverpflichtung für Streamingdienste stärkt deutsche Filmwirtschaft

Gesetzliche Vorgaben

Der Kabinett beschloss das MedienInvestVG, das Streamingdienste und Sender verpflichtet, mindestens acht Prozent ihres Jahresumsatzes in die Filmproduktion in Deutschland zu investieren. Die Vorgabe gilt für alle Anbieter, die vom deutschen Markt profitieren.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Zusätzlich stellt der Bund jährlich 250 Millionen Euro für die wirtschaftliche Filmförderung bereit. Zusammen mit der jurybasierten kulturellen Filmförderung und den Mitteln der Filmförderungsanstalt stehen damit über 300 Millionen Euro für Filmproduktionen zur Verfügung.

Ziele der Reform

Die Maßnahme soll den Produktionsstandort Deutschland nachhaltig stärken, die Marktpluralität sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Film‑ und Serienlandschaft dauerhaft fördern. Durch die Investitionsquote sollen mehr Aufträge nach Deutschland und Europa fließen.

Stimmen aus der Regierung

Bundesfinanzminister Klingbeil betont, das Ziel sei, dass mehr Aufträge nach Deutschland und Europa gehen und europäische Inhalte gestreamt werden. Staatsminister Weimer ergänzt, dass die Öffnungsklausel den Medienunternehmen Spielraum gebe, ab einer Quote von zwölf Prozent von Detailvorgaben abzuweichen.

Erwartete Auswirkungen

Nach Angaben des Staatsministeriums könne die Branche nun verlässlich über Jahre planen und die Chance nutzen, vermehrt Filmhits „made in Germany“ zu produzieren.

Gesamtzusammenhang

Die Erhöhung der Fördermittel und die Investitionsverpflichtung bilden die letzten Bausteine einer Reform der Filmförderung, die in der vorherigen Legislaturperiode begonnen wurde. Vorherige Änderungen des Filmförderungsgesetzes und der jurybasierten kulturellen Filmförderung sind bereits umgesetzt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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