Deutschland: Investitionsverpflichtung für Streamingdienste stärkt deutsche Filmwirtschaft
Gesetzliche Vorgaben
Der Kabinett beschloss das MedienInvestVG, das Streamingdienste und Sender verpflichtet, mindestens acht Prozent ihres Jahresumsatzes in die Filmproduktion in Deutschland zu investieren. Die Vorgabe gilt für alle Anbieter, die vom deutschen Markt profitieren.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Zusätzlich stellt der Bund jährlich 250 Millionen Euro für die wirtschaftliche Filmförderung bereit. Zusammen mit der jurybasierten kulturellen Filmförderung und den Mitteln der Filmförderungsanstalt stehen damit über 300 Millionen Euro für Filmproduktionen zur Verfügung.
Ziele der Reform
Die Maßnahme soll den Produktionsstandort Deutschland nachhaltig stärken, die Marktpluralität sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Film‑ und Serienlandschaft dauerhaft fördern. Durch die Investitionsquote sollen mehr Aufträge nach Deutschland und Europa fließen.
Stimmen aus der Regierung
Bundesfinanzminister Klingbeil betont, das Ziel sei, dass mehr Aufträge nach Deutschland und Europa gehen und europäische Inhalte gestreamt werden. Staatsminister Weimer ergänzt, dass die Öffnungsklausel den Medienunternehmen Spielraum gebe, ab einer Quote von zwölf Prozent von Detailvorgaben abzuweichen.
Erwartete Auswirkungen
Nach Angaben des Staatsministeriums könne die Branche nun verlässlich über Jahre planen und die Chance nutzen, vermehrt Filmhits „made in Germany“ zu produzieren.
Gesamtzusammenhang
Die Erhöhung der Fördermittel und die Investitionsverpflichtung bilden die letzten Bausteine einer Reform der Filmförderung, die in der vorherigen Legislaturperiode begonnen wurde. Vorherige Änderungen des Filmförderungsgesetzes und der jurybasierten kulturellen Filmförderung sind bereits umgesetzt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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