Das Kabinett hat ein umfassendes Entlastungspaket für den Verkehrssektor verabschiedet. Ziel ist die Abschaffung oder Vereinfachung bürokratischer Vorschriften in Straße, Schiene, Wasser und Luft, um Unternehmen, Verwaltung und Bürger zu entlasten. Laut Angaben des Bundesverkehrsministeriums sollen die Maßnahmen jährlich rund 65 Millionen Euro einsparen.
Erleichterungen im Straßenverkehr
Das bisher geltende Lkw-Fahrverbot wird künftig nur noch an bundesweit einheitlichen Feiertagen aufrechterhalten. Durch die Anpassung erhalten Unternehmen flexiblere Lieferketten und gleiche Wettbewerbsbedingungen, während unnötige Standzeiten für Lkw-Fahrer vermieden werden.
Digitalisierung von Nachweisen für Lang-Lkw
Nachweise, die beim Betrieb von Lang-Lkw mitgeführt werden müssen, können künftig digital vorgelegt werden. Gleichzeitig soll die Qualifikation zum Kraftfahrer unbürokratischer gestaltet werden, um die Gewinnung von Fachkräften zu erleichtern.
Vereinfachungen im Schienenverkehr
Genehmigungs- und Dokumentationspflichten für Eisenbahnunternehmen werden reduziert. Anpassungen von Beförderungsbedingungen können ohne erneute staatliche Genehmigung schneller umgesetzt werden, während digitale Informationsangebote ausgebaut werden.
Neuregelungen im Wasserstraßenverkehr
Für bestimmte Verfahren im Wasserstraßenbereich wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt: Ergeht innerhalb eines Monats keine Entscheidung, gilt die Genehmigung als erteilt. Dies beschleunigt Prozesse für Betreiber von Schwimmkörpern.
Anpassungen im Luftverkehr
Im Luftverkehr werden nationale Sonderregelungen, etwa spezifische Gewichtsvorgaben, aufgehoben, da sie im EU-Recht nicht vorgesehen sind. Moderne Verfahren in der Flugsicherung erhöhen die Kapazität des Luftraums und tragen zur Reduktion von CO₂-Emissionen und Lärmbelastung bei.
Finanzielle Entlastung und Zielsetzung
Die kombinierten Maßnahmen aus der Modernisierungsagenda Bund und der Föderalen Modernisierungsagenda sollen Unternehmen, Bürger und die Verwaltung insgesamt entlasten und die Rechtsklarheit erhöhen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung