Deutschland: Neues Düngegesetz zum Schutz von Gewässern
Gesetzesziel und Kerninhalt
Die Bundesregierung hat ein neues Düngegesetz verabschiedet, das Grundwasser, Flüsse und Meere vor schädlichen Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft schützen soll. Gleichzeitig bleibt die Düngung für landwirtschaftliche Betriebe weiterhin möglich.
Reduktion der Nitratbelastung
Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Nitratbelastung wirksam zu verringern und dabei die Vorgaben der EU‑Nitratrichtlinie zu erfüllen. Es soll ein System geschaffen werden, das besonders gewässerschonende Betriebe entlastet.
Bundesweites Monitoring
Ein zentrales Element ist die Einführung eines bundesweiten Monitorings, das auf den Bewirtschaftungs‑ und Düngedaten der Betriebe basiert. Dabei wird auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten zurückgegriffen, um zusätzlichen Aufwand für die Betriebe zu vermeiden.
Vermeidung von Doppelmeldungen
Um unnötige Bürokratie zu reduzieren, dürfen die beteiligten Behörden die relevanten Daten untereinander austauschen. So soll verhindert werden, dass Betriebe dieselben Informationen mehrfach melden müssen.
Entfall der Stoffstrombilanzierung
Im Zuge des Gesetzentwurfs wird die im Juli 2025 aufgehobene Stoffstrombilanzierung endgültig gestrichen. Die entsprechenden Regelungen werden aus dem neuen Düngegesetz entfernt, wodurch das Recht und die Verwaltung vereinfacht werden.
Umsetzung der EU‑Düngeprodukteverordnung
Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der EU‑Düngeprodukteverordnung. Es sieht die Einrichtung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen vor, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geleitet werden, um EU‑weite Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards sicherzustellen.
Erwartete Auswirkungen
Durch die Kombination aus strengeren Grenzwerten, flächendeckendem Monitoring und vereinfachten Verwaltungsprozessen soll das neue Düngegesetz langfristig zu einer besseren Wasserqualität und einer stärkeren Unterstützung wasserfreundlicher landwirtschaftlicher Betriebe führen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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