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Bundesregierung beschließt Novelle des Elektromobilitätsgesetzes
AI GENERATED 29.07.2026 13:30 Umwelt, Energie und Ressourcen

Bundesregierung beschließt Novelle des Elektromobilitätsgesetzes

Die Bundesregierung hat im Kabinett die Novelle des seit Juni 2015 geltenden Elektromobilitätsgesetzes beschlossen. Damit erhalten Kommunen erweiterte Befugnisse, Vorteile für E‑Auto‑Nutzer im Straßenverkehr zu gewähren, etwa kostenfreies…

Die Bundesregierung hat im Kabinett die Novelle des seit Juni 2015 geltenden Elektromobilitätsgesetzes beschlossen. Damit erhalten Kommunen erweiterte Befugnisse, Vorteile für E‑Auto‑Nutzer im Straßenverkehr zu gewähren, etwa kostenfreies Parken vor Ladesäulen.

Erweiterung des Anwendungsbereichs

Mit der Novelle wird der Anwendungsbereich des Gesetzes auf Busse und schwere Nutzfahrzeuge ausgeweitet. Zusätzlich können künftig auch rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, Plug‑in‑Hybride, Fahrzeuge mit Range‑Extender und wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge die kommunalen Vorteile nutzen.

Neue Vorteile für E‑Auto‑Nutzer

Kommunen können künftig neben eigenen Parkplätzen vor Ladesäulen und der Nutzung von Busspuren auch kostenfreies Anwohnerparken für E‑Fahrzeuge einräumen. Diese Maßnahmen sollen den Umstieg auf Elektromobilität weiter erleichtern.

Verlängerung und Entfristung des Gesetzes

Die Bundesregierung plant, die zunächst bis Ende 2026 befristete Regelung zu verlängern und teilweise zu entfristen, um langfristige Planungssicherheit für Kommunen zu schaffen.

Ziele der Bundesregierung

Durch die Erweiterung des Rechtsrahmens will die Bundesregierung die Klimaziele unterstützen und die Luftqualität verbessern, indem mehr emissionsfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr eingesetzt werden.

Weitere Fördermaßnahmen

Zusätzlich zur Novelle fördert die Bundesregierung den Ausbau der Elektromobilität durch einen Investitions‑Booster für Unternehmen, die Kfz‑Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge und ein Förderprogramm für E‑Autos. Laut Kraftfahrt‑Bundesamt stiegen die Zulassungen von Elektro‑PKW im ersten Halbjahr um 48 % im Vergleich zur Vorperiode.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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