Die Bundesregierung hat dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur umfassenden Reform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Ziel ist es, die strukturelle Ausrichtung zugunsten von Regelangeboten zu verlagern und gleichzeitig die Qualität der Unterstützung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu erhöhen.
Priorisierung von Regelangeboten
Der Entwurf sieht vor, dass infrastrukturelle und reguläre Leistungen künftig Vorrang vor individuellen Einzelfallhilfen erhalten. Anstelle von persönlichen Begleitern für ein einzelnes Kind sollen feste Bildungsassistenzkräfte in Kindertagesstätten und Schulen eingesetzt werden, die mehrere Kinder gleichzeitig betreuen.
Neuregelung der Bildungsassistenz
Für Kinder und Jugendliche, die dennoch eine individuelle Betreuung benötigen, bleibt die Möglichkeit einer Einzelassistenz bestehen. Im Bereich der Erziehungshilfen wird zusätzlich der Fokus auf allgemeine Unterstützungsangebote wie Familienförderung, Beratung, Jugendsozialarbeit und Regelangebote der Kindertagesbetreuung gelegt, sofern diese den Bedarf gleichwertig oder besser decken.
Erweiterte Unterstützung für Familien
Ein neuer Experimentierklausel ermöglicht die Erprobung einer Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, um die bisher geteilte Zuständigkeit zu ersetzen. Die Regelung zum Verfahrenslotsen, der Familien mit behinderten Kindern bei der Beratung und Beantragung von Eingliederungshilfen unterstützt, wird entfristet und fortgeführt.
Anpassungen im Jugendschutz
Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Erwerb oder Verzehr alkoholischer Getränke durch 14‑ und 15‑jährige Jugendliche in Begleitung eines Sorgeberechtigten erlaubt, wird gestrichen. Damit soll der präventive Schutz junger Menschen vor den gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums gestärkt werden.
Ziele der Reform
Weiterhin soll die Reform Bürokratie abbauen und Verwaltungsverfahren vereinfachen. Langfristig soll die Kinder- und Jugendhilfe so weiterentwickelt werden, dass gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen wirksam und effizient gefördert werden können.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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