Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für die Änderung des Reallabore‑Gesetzesentwurfs beschlossen und den Gesetzentwurf in Bundeserprobungsgesetz umbenannt. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Innovationen und technische Entwicklungen unter fast realen Bedingungen getestet werden können.
Zielsetzung und Hintergrund
Im Koalitionsvertrag sowie in der Staatsmodernisierungsagenda hat die Bundesregierung festgelegt, dass Innovationen in Deutschland freier entwickelt werden sollen. Reallabore sollen dabei helfen, gesetzliche Grenzen zu prüfen, ohne den regulären Rechtsrahmen zu verletzen, und gleichzeitig behördliche Aufsicht sicherstellen.
Funktionsweise von Reallaboren
Reallabore ermöglichen Testläufe, die teilweise außerhalb des geltenden Rechts stattfinden, jedoch stets unter behördlicher Begleitung. Durch diese Praxis können sowohl technische Fortschritte als auch gesetzliche Vorgaben parallel weiterentwickelt werden.
Neue Erprobungsklausel
Das überarbeitete Gesetz führt eine allgemeine Erprobungsklausel ein, die es erlaubt, digitale oder vereinfachte Verfahren testweise einzusetzen und auszuwerten. Beispiele umfassen die Zusammenlegung von Verfahrensschritten oder den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, wobei vorübergehende Abweichungen von verwaltungsrechtlichen Regeln zulässig sind.
Anwendungsbereiche
Die Formulierungshilfe sieht konkrete Änderungen in mehreren Einzelgesetzen vor. Geplant sind Probeläufe im Gesundheitswesen, im Jugendmedienschutz, bei der Registermodernisierung in der Wirtschaft, im Bildungsbereich, im Telekommunikationssektor und im Luftverkehr.
Digitale Identität testen
Im Onlinezugangsgesetz wird die Möglichkeit geschaffen, die Europäische Brieftasche für die digitale Identität (EUID‑Wallet) zu erproben. Die digitale EU‑Identität soll Bürgern ermöglichen, online Geschäfte abzuschließen, digitale Dokumente zu verwalten und verbindliche Unterschriften zu leisten.
Jugendschutz und KI
Nach der neuen Experimentierklausel im Jugendschutzgesetz dĂĽrfen automatisierte Bewertungssysteme fĂĽr die Vergabe von Alterskennzeichen einen Testlauf durchfĂĽhren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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