Im Rahmen des zweiten Entlastungskabinetts hat die Bundesregierung am Mittwoch zusätzliche Maßnahmen mit einem Entlastungsvolumen von rund 600 Millionen Euro beschlossen. Ziel ist es, Bürokratie weiter abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und die Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft voranzutreiben.
Umfang der Entlastungsinitiative
Seit dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025 wurden mehr als 40 konkrete Maßnahmen beschlossen, die jährlich etwa zehn Milliarden Euro Entlastung für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung bringen. In den letzten Wochen wurden bereits Maßnahmen mit einer Wirkung von etwa 1,5 Milliarden Euro umgesetzt.
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Ein Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der bisherige Überweisungsschein wird durch eine elektronische Überweisung ersetzt, die über die ePA‑App genutzt werden kann. Zusätzlich wird ein einheitlicher digitaler Medikationsplan eingeführt, der von Ärzten und Apotheken laufend aktualisiert wird. Der Austausch von Befunden und Arztbriefen soll künftig ausschließlich über sichere digitale Kanäle erfolgen.
Vereinfachungen im Verkehrssektor
Im Verkehrsbereich werden Verwaltungsverfahren stark vereinfacht und digitalisiert. Das Lkw‑Fahrverbot an bundeseinheitlichen Feiertagen wird aufgehoben, und Elektro‑Auto‑Fahrer benötigen künftig keine grüne Plakette mehr, da das E‑Kennzeichen als Nachweis ausreicht.
Modernisierung der Arbeitsförderung
Die Arbeitsförderung wird bürgerfreundlicher gestaltet: Anträge und Änderungen können digital eingereicht werden, Beratungstermine finden per Videoschalte statt, und die tägliche Briefkastenpflicht entfällt, solange digitale Erreichbarkeit besteht. Fortbildungsmaßnahmen für den beruflichen Aufstieg werden finanziell entlastet, indem die Anrechnung beim Aufstiegs‑BAföG wegfällt.
Entlastungen in der Landwirtschaft
Landwirte und Gärtner erhalten Erleichterungen, etwa durch die Verlängerung der verpflichtenden Pflanzenschutzfortbildung von drei auf sechs Jahre und den Wegfall von Meldepflichten nach dem Lebensmittel‑ und Futtermittelgesetzbuch. Für den Anbau von Nutzhanf sowie für die Tierärzteschaft werden weitere bürokratische Hürden abgebaut.
Weitere Rechtsreformen
Zusätzliche Beschlüsse umfassen die Modernisierung des Strahlenschutzrechts, die Vereinfachung von Firmenkäufen durch weniger Anmeldungen, die Digitalisierung der genossenschaftlichen Rechtsform sowie die Abschaffung veralteter Hochschulrechtsbestimmungen.
Ausblick auf kommende Maßnahmen
Zukünftig sollen übermäßige Berichtspflichten weiter reduziert und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Vollständige Anträge gelten nach vier Monaten automatisch als genehmigt, sofern die Behörde nicht widerspricht. Im Baurecht wird der Gebäudetyp‑E eingeführt, um flexiblere Bauverfahren zu ermöglichen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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