Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass 57 steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften Beteiligungen von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufweisen, die im Eigentum von Nichtberufsträgern stehen. Die Information stammt aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Hintergrund der Anfrage
Die Fraktion Die Linke stellte im Rahmen einer Kleinen Anfrage nach der Anzahl und Struktur von Steuerberatungsgesellschaften, die Anteile von Wirtschaftsprüfern besitzen. Ziel war es, die aktuelle Rechtslage zum Fremdbesitz von Steuerberatern zu prüfen.
Antwort der Bundesregierung
In der schriftlichen Antwort (21/5460) bestätigte die Bundesregierung die genannten 57 Gesellschaften und verwies auf das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (21/4550), das eine mögliche Verschärfung des Fremdbesitzverbots für Steuerberater vorsieht.
Gesetzgebungsprozess
Die Bundesregierung erklärte, dass sie das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens abwarten wolle, bevor sie weitere Schritte plane. Der Gesetzentwurf wurde am 24. April vom Bundestag verabschiedet, das weitere Verfahren im parlamentarischen Prozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Bedeutung für die Branche
Die Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse könnte Auswirkungen auf die zukünftige Regulierung von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungstätigkeiten haben. Beobachter erwarten, dass ein verschärftes Fremdbesitzverbot die Unabhängigkeit der Beratung stärken könnte.
Weiteres Vorgehen
Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird die Bundesregierung prüfen, ob Anpassungen im Steuerberatungsgesetz notwendig sind. Eine mögliche Gesetzesänderung könnte im kommenden Gesetzgebungsjahr diskutiert werden.
Quellen
Informationen entnommen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (21/5460) sowie dem Gesetzentwurf (21/4550) des Deutschen Bundestages.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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