Deutschland: Bundesregierung bestätigt bestehende Sicherheitsstrukturen zur Sicherung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern
Hintergrund der Anfrage
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dargelegt, dass bereits etablierte sicherheitsbehördliche Arbeitsstrukturen existieren, die sich mit möglichen Gefährdungen der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern befassen.
Geforderte Informationen
Die Fraktion fragte, ob es innerhalb der Bundesregierung eine ressortübergreifende Struktur gebe, die potenzielle Bedrohungen für die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Rechtsstaat oder die Grundrechte in den Ländern analysiere, und ob seit Beginn der Legislaturperiode Bestandsaufnahmen zu besonders verwundbaren Bereichen durchgeführt wurden.
Vorhandene Arbeitsstrukturen
Nach Angaben der Bundesregierung bestehen seit vielen Jahren sicherheitsbehördliche Gremien, die sich generell mit Gefährdungslagen auseinandersetzen. Für die Beobachtung extremistischer Bestrebungen seien im Verfassungsschutzverbund sowie in den gemeinsamen Zentren von Bund und Ländern kontinuierlich arbeitende Strukturen etabliert.
Aufgaben der Sicherheitsbehörden
Der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Rechtsstaats und der Grundrechte wird als gemeinsame Daueraufgabe von Bund und Ländern beschrieben, die im Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten wahrgenommen wird.
Zusammenarbeit von Bund und Ländern
Die laufende Lagebeobachtung obliege den Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben, wobei die Zusammenarbeit zwischen den Ebenen regelmäßig evaluiert und angepasst werde.
Ausblick
Die Bundesregierung betont, dass die bestehenden Strukturen fortlaufend überprüft und bei Bedarf erweitert werden, um die Sicherheit der föderalen Ordnung langfristig zu gewährleisten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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