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Bundesregierung bestätigt Beurlaubung eines Außenamtsbeamten wegen Wirtschaftsaustausch
AI GENERATED 23.07.2026 17:10 Politik und Gesellschaft

Bundesregierung bestätigt Beurlaubung eines Außenamtsbeamten wegen Wirtschaftsaustausch

Deutschland: Bundesregierung bestätigt Beurlaubung eines Außenamtsbeamten wegen WirtschaftsaustauschAntwort auf Kleine AnfrageDie Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion geantwortet und erläutert, dass ein beurlaubter Beamter des Auswärtigen…

Deutschland: Bundesregierung bestätigt Beurlaubung eines Außenamtsbeamten wegen Wirtschaftsaustausch

Antwort auf Kleine Anfrage

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion geantwortet und erläutert, dass ein beurlaubter Beamter des Auswärtigen Amts wegen eines wichtigen Grundes, nämlich des Austauschs mit der Wirtschaft in Digitalisierungsfragen, beurlaubt wurde.

Begründung der Beurlaubung

Nach Angaben der Regierung erfolgte die Beurlaubung auf Grundlage der Sonderurlaubsverordnung, wobei der Wegfall der Bezüge ausdrücklich genannt wurde. Der wesentliche Grund sei die Bedeutung des Dialogs mit der Wirtschaft für die digitale Transformation.

Tätigkeit des Beamten im Außenamt

Der betroffene Beamte war von 2018 bis 2022 Sonderbeauftragter in der Wirtschaftsabteilung des Auswärtigen Amts. In dieser Funktion war er für die internationale Digitalisierungs‑ und ICT‑Politik sowie für digitale Innovationen zuständig.

Keine interne IT‑Zuständigkeit

Der Mitarbeiter habe zu keinem Zeitpunkt in der IT‑Abteilung des Auswärtigen Amts gearbeitet und kenne daher die internen IT‑Strukturen, Beschaffungsprozesse und Entscheidungswege nicht.

Reaktion der AfD‑Fraktion

Die AfD‑Fraktion hat die Informationen aufgenommen und fordert weitere Transparenz bezüglich des Austauschs zwischen öffentlichen Stellen und der Wirtschaft.

Weitere Angaben

Die Antwort verweist auf die Dokumente 21/7201 und 21/6824, die über das offizielle Parlamentsportal einsehbar sind. Weitere Details können dort abgerufen werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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