Gesetzliche Grundlage
Nach § 27 Absatz 3 Nummer 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist die Öffentlichkeitsarbeit eine gesetzliche Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Finanzielle Ausstattung
Der Bundeshaushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 sieht im Kapitel 1715 jeweils 100 000 Euro für diese Aufgabe vor.
Geplante MaĂźnahmen
Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählen Grafikleistungen, Aktivitäten in sozialen Medien sowie die Bereitstellung von Give‑Aways.
Hintergrund der Mitteilung
Die Bundesregierung hat die Angaben im Rahmen einer Antwort (Dokument 21/6876) auf eine Kleine Anfrage (Dokument 21/6541) der AfD‑Fraktion zur Bilanz der Tätigkeit der Antidiskriminierungsstelle veröffentlicht.
Veröffentlichungsdetails
Der Hinweis wurde am 10. Juli 2026 im Presseportal des Deutschen Bundestages (hib) veröffentlicht.
Redaktionelle Verantwortung
Verantwortlich für die Mitteilung ist Frank Bergmann (V.i.S.d.P.); die redaktionelle Bearbeitung erfolgte durch das Team des Parlamentsnachrichten‑Verlags.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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