Chronos Briefing
LIVE SYSTEM
--:--:--
Zurueck
Bundesregierung bestätigt Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für verlängerte Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle
AI GENERATED 23.07.2026 17:20 Umwelt, Energie und Ressourcen

Bundesregierung bestätigt Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für verlängerte Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle

Deutschland: Bundesregierung bestätigt Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für verlängerte Zwischenlagerung radioaktiver AbfälleDie Bundesregierung hat in einer schriftlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bestätigt, dass die…

Deutschland: Bundesregierung bestätigt Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für verlängerte Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle

Die Bundesregierung hat in einer schriftlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bestätigt, dass die rechtlichen und technischen Anforderungen an eine verlängerte Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle den bestehenden Regelungen entsprechen.

Hintergrund der Anfrage

Die Fraktion stellte in der Kleinanfrage (Nr. 21/6622) Fragen zu den Genehmigungsverfahren für die Verlängerung von Zwischenlagern. In ihrer Antwort (Nr. 21/7209) führt die Bundesregierung aus, dass die Vorgaben aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz sowie aus der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung maßgeblich seien.

Gerichtliche Bestätigung

Verwaltungsgerichte in Hessen, Bayern, Baden‑Württemberg und Nordrhein‑Westfalen haben in den vergangenen Jahren bestätigt, dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die geltenden Regeln korrekt angewendet hat. Auf dieser Grundlage wurden entsprechende Anträge und Klagen zurückgewiesen.

Ausblick auf neue Sicherheitsregelungen

Die Weiterentwicklung des untergesetzlichen sicherheitstechnischen Regelwerks für die Aufbewahrung radioaktiver Abfälle soll Mitte des Jahres 2027 vom Länderausschuss für Atomkernenergie (LAA) beschlossen und anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Verfahrenstechnischer Rahmen

Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren erfolgt nach den allgemeinen Anforderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und nach § 2a Absatz 1 des Atomgesetzes sowie den Vorschriften der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung.

Rechtliche Bewertung

Nach Angaben der Bundesregierung beruhen die bisherigen Entscheidungen der Gerichte auf einer einheitlichen Auslegung der bestehenden Rechtsgrundlagen, wodurch die Sicherheit der Zwischenlagerung derzeit als gewährleistet eingestuft wird.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

Quellenverzeichnis & Rechtliches

Die Berichterstattung von VisionGaia News basiert auf oeffentlich zugaenglichen Informationen.

Bezugsquellen

  • Open Sources

Lizenzen

  • CC / Public Records

Lizenzprotokolle

Creative Commons BY-SA 4.0

Redaktionelle Eigeninhalte von VisionGaia News stehen unter der
Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International.

Datenherkunft: Frei zugängliche, rechtlich zulässige Quellen.
Verarbeitung: KI-gestützte Synthese mit redaktioneller Prüfung.


Quellenverzeichnis & Rechtliches

Die Berichterstattung von VisionGaia News basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen aus staatlichen, institutionellen und offen lizenzierten Quellen.

Bezugsquellen

  • Deutsche Bundesbehörden
  • EU Institutionen
  • UK & US Government
  • Russian Government
  • UN, WHO, Weltbank
  • Open-Content (Wikinews)
  • Open-Content Networks
  • Wissenschaftliche Fachportale

Lizenzen

  • § 5 UrhG (Amtliche Werke)
  • CC BY 4.0 / CC BY-SA 4.0
  • Creative Commons BY (Open-Content-Projekte)
  • Creative Commons BY 4.0 (Wissenschaftliche Artikel)
  • Open Parliament Licence v3.0
  • Open Government Licence v3.0
  • Public Domain (US)
  • Staatliche Dokumente etc. ohne Copyright (RU)
  • Creative Commons BY 4.0 (RU)
Establishing Uplink...