Deutschland: Bundesregierung bestätigt Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für verlängerte Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle
Die Bundesregierung hat in einer schriftlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bestätigt, dass die rechtlichen und technischen Anforderungen an eine verlängerte Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle den bestehenden Regelungen entsprechen.
Hintergrund der Anfrage
Die Fraktion stellte in der Kleinanfrage (Nr. 21/6622) Fragen zu den Genehmigungsverfahren für die Verlängerung von Zwischenlagern. In ihrer Antwort (Nr. 21/7209) führt die Bundesregierung aus, dass die Vorgaben aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz sowie aus der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung maßgeblich seien.
Gerichtliche Bestätigung
Verwaltungsgerichte in Hessen, Bayern, Baden‑Württemberg und Nordrhein‑Westfalen haben in den vergangenen Jahren bestätigt, dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die geltenden Regeln korrekt angewendet hat. Auf dieser Grundlage wurden entsprechende Anträge und Klagen zurückgewiesen.
Ausblick auf neue Sicherheitsregelungen
Die Weiterentwicklung des untergesetzlichen sicherheitstechnischen Regelwerks für die Aufbewahrung radioaktiver Abfälle soll Mitte des Jahres 2027 vom Länderausschuss für Atomkernenergie (LAA) beschlossen und anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Verfahrenstechnischer Rahmen
Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren erfolgt nach den allgemeinen Anforderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und nach § 2a Absatz 1 des Atomgesetzes sowie den Vorschriften der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung.
Rechtliche Bewertung
Nach Angaben der Bundesregierung beruhen die bisherigen Entscheidungen der Gerichte auf einer einheitlichen Auslegung der bestehenden Rechtsgrundlagen, wodurch die Sicherheit der Zwischenlagerung derzeit als gewährleistet eingestuft wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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