Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion geantwortet und mitgeteilt, dass bislang keine übergeordnete Strategie für den Einsatz von Mikroelektromechanischen Systemen (MEMS), BioMEMS, neuronalen Schnittstellen (Brain‑Computer‑Interfaces) und Konzepten wie „Smart Dust“ in der inneren Sicherheit oder Verteidigung existiere.
Technologiefelder im Fokus
Zu den genannten Technologiefeldern zählen hochminiaturisierte Sensorsysteme, die sowohl zivil als auch für militärische Anwendungen geeignet sind. Beispiele sind Neurotechnologien wie Neural Dust, StimDust und verschiedene Brain‑Computer‑Interface‑Varianten sowie sensorische Netzwerke nach dem Prinzip des Internet of Nano‑Things (IoNT).
Keine übergeordnete Strategie
Die Bundesregierung betont, dass das Fehlen einer einheitlichen Strategie die laufenden Forschungs‑ und Entwicklungsaktivitäten nicht verhindere. Vielmehr werden einzelne Projekte weiterhin gefördert, wobei mögliche zivile und dual‑use‑fähige Anwendungsmöglichkeiten nicht ausgeschlossen werden.
Finanzierte Vorhaben seit 2018
Seit Januar 2018 wurden Forschungs‑ und Entwicklungsvorhaben, die mit jeweils mehr als 500 000 Euro unterstützt wurden, aufgelistet. Die Aufstellung umfasst Projekte, die sich auf hochsensible Felder wie Neurotechnologien oder hochminiaturisierte Sensorsysteme mit Dual‑Use‑Potenzial beziehen. Die vollständige Liste ist Bestandteil der Antwort der Bundesregierung (Dokument 21/8529).
Ausblick und Bedeutung
Ohne eine zentrale Leitlinie bleibt die Verantwortung für die Bewertung von Sicherheitsaspekten und ethischen Implikationen bei den einzelnen Förderempfängern. Beobachter gehen davon aus, dass die Bundesregierung künftig die Koordination zwischen zivilen Forschungsprogrammen und sicherheitsrelevanten Anwendungen verstärken könnte, um Transparenz und Kontrolle zu erhöhen.
Quellenangabe
Die Informationen stammen aus einer offiziellen Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion, veröffentlicht im Presseportal des Deutschen Bundestages.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung