Antwort auf Kleine Anfrage
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Haushaltsmittelbedarf für Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft oder mit kirchlicher Nähe klargestellt, dass keine institutionelle Förderung für solche Einrichtungen durch den Bund erfolgt.
Begrenzung des Anfragethemas
Die Behörde begründete die fehlende Angabe mit der Unbestimmtheit des Begriffs, der laut ihrer Einschätzung nicht hinreichend abgegrenzt werden könne, sodass keine auswertbaren Informationen vorliegen.
Regelungen zur finanziellen Zuwendung
Ausgenommen von dieser Aussage sind lediglich die im Bundeshaushaltsordnung (BHO) verankerten Paragrafen 23 und 44, die Zuwendungen unter definierten Voraussetzungen zulassen. Außerhalb dieser gesetzlichen Vorgaben erfolgt keine Kostenübernahme des Bundes an kirchliche oder kirchennahe Einrichtungen.
Begründung für fehlende Daten
Die Bundesregierung verwies zudem auf den unverhältnismäßigen Aufwand, der mit der Ermittlung der erbetenen Angaben verbunden wäre, und sah daher von einer Bereitstellung weiterer Daten ab.
Verfassungsrechtlicher Rahmen
Ein Hinweis des Bundesverfassungsgerichts wurde angeführt, wonach das parlamentarische Informationsrecht dem Vorbehalt der Zumutbarkeit unterliege, was die Entscheidung der Bundesregierung stütze.
Zusammenfassung der Aussage
Demnach erhalten Kirchen, kirchliche Träger, kirchennahe Einrichtungen sowie sonstige religiös oder weltanschaulich geprägte Institutionen keine institutionelle Förderung durch den Bund, sofern nicht die genannten Ausnahmeregelungen greifen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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