Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat erklärt, dass die aktuelle Programmpraxis der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ (EVZ) durch die gesetzlich festgelegten Stiftungszwecke gedeckt ist. Damit sei die Annahme von Zuwendungen Dritter zulässig.
Hintergrund der Anfrage
Die Aussage erfolgte in einer Antwort (21/6318) auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (21/5944). In der Antwort wird betont, dass die Stiftung berechtigt ist, Zuwendungen von Dritten zu erhalten und sich ausdrücklich um die Gewinnung weiterer Zuwendungen bemühen soll.
Finanzierungsrahmen
Durch die Bestätigung kann die EVZ künftig aktiv nach zusätzlichen Fördermitteln suchen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Möglichkeit, Drittmittel zu akquirieren, erweitert den finanziellen Handlungsspielraum der Stiftung erheblich.
Zielsetzung der Stiftung
Die Stiftung wurde im Jahr 2000 durch einen Bundestagsbeschluss mit breiter Mehrheit ins Leben gerufen. Ihr Auftrag ist es, die Erinnerung an das den Opfern des Nationalsozialismus zugefĂĽgte Unrecht fĂĽr kommende Generationen wachzuhalten.
Verfahren und Dokumentation
Die offizielle Antwort ist als Dokument (21/6318) im parlamentarischen Informationssystem abrufbar. Die Stellungnahme wurde im Rahmen der regulären Fragerunde des Bundestags erteilt.
Veröffentlichung
Der Bericht wurde vom Deutschen Bundestag veröffentlicht. Verantwortlich für die Veröffentlichung war Frank Bergmann (V.i.S.d.P.) und das Redaktionsteam des Parlamentsnachrichten‑Dienstes.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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