Deutschland: Bundesregierung bestätigt Grundsatz „Erhalt vor Neubau“
Antwort auf Kleine Anfrage
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. Juni 2026 hat die Bundesregierung klargestellt, dass der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ nicht eingeschränkt werden soll.
Finanzierungsrahmen
Die Antwort verweist darauf, dass die Entscheidung der Autobahn GmbH für Sanierungs‑ und Neubauprojekte auf dem Finanzierungs‑ und Realisierungsplan (FRP) 2025‑2029 beruht, der am 17. Dezember 2025 von den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages gebilligt wurde.
Unklare MittelverfĂĽgbarkeit
Für das kommende Haushaltsjahr 2026 könne die Bundesregierung noch nicht benennen, welche Mittel konkret für Erhaltungsmaßnahmen bereitstehen, da der Bundeshaushalt 2027 sich noch in der Aufstellung befinde.
Entscheidungsgrundlage
Die Autobahn GmbH orientiert sich demnach an den im FRP festgelegten Prioritäten für Bedarfsplan, Erhaltung und sonstige Investitionen sowie an der im Bundeshaushalt verfügbaren Mittelverfügbarkeit.
Ausblick
Die endgĂĽltige Mittelzuweisung fĂĽr Erhaltungsprojekte bleibt abzuwarten, bis der Haushaltsplan 2027 finalisiert ist.
Herausgeberinformationen
Der Text stammt aus den Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestages, veröffentlicht von der Pressestelle des Bundestages.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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