Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke erklärt, dass nach aktuellem Stand keine personenbezogenen Daten aus der Datei „Gewalttäter Sport“ an die Ausrichterstaaten der Fußball‑Weltmeisterschaft 2026 übermittelt wurden.
Hintergrund der Anfrage
Die Fraktion Die Linke hatte im Mai 2026 nachgefragt, ob Daten von Personen, die im Zusammenhang mit sportlichen Veranstaltungen Straftaten begangen haben, an die Gastgeberländer der FIFA‑Weltmeisterschaft weitergegeben werden. Die Anfrage bezog sich auf die Datei „Gewalttäter Sport“, die von der Bundespolizei geführt wird.
Antwort der Bundesregierung
In der schriftlichen Antwort vom 27. Mai 2026 gibt das Bundesinnenministerium an, dass bislang keine systematische Datenweitergabe an die WM‑Ausrichterstaaten stattgefunden habe. Der Hinweis sei jedoch mit dem Hinweis versehen, dass im Einzelfall eine anlassbezogene Übermittlung nicht ausgeschlossen werden könne.
Präventive Polizeimaßnahmen
Die Bundesregierung führt aus, dass die Bundespolizei im Rahmen präventiver polizeilicher Maßnahmen personenbezogene Daten an ausländische Behörden übermitteln kann, wenn dies dem Ziel dient, Straftaten im Ausland zu verhindern oder einer Ansehensschädigung Deutschlands vorzubeugen.
Rechtliche Bewertung
Eine solche Übermittlung müsse nach geltendem Recht erfolgen und sei an die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie an internationale Abkommen gebunden. Die Bundesregierung betont, dass jede Datenweitergabe einer Prüfung unterliege und nur im konkreten Fall erfolgen könne.
Bedeutung für die Fußball‑Weltmeisterschaft 2026
Der Hinweis auf mögliche Einzelfälle hat in der öffentlichen Debatte Fragen nach dem Schutz von Persönlichkeitsrechten von Sportlern und Fans aufgeworfen. Gleichzeitig wird betont, dass die Sicherheitsbehörden im Vorfeld großer Sportereignisse verstärkte Präventionsmaßnahmen ergreifen können.
Ausblick
Die Bundesregierung hat zugesagt, künftig Transparenz über etwaige Datenübermittlungen zu erhöhen und die Vorgänge im Rahmen parlamentarischer Kontrolle zu prüfen. Weitere Anfragen zu konkreten Fällen sollen im nächsten Quartal beantwortet werden.</p
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