Die Bundesregierung teilte mit, dass im Zusammenhang mit zwei Rückführungsflügen nach Afghanistan – durchgeführt am 18. Juli 2025 und am 26. Februar 2026 – weder Straftaten noch Ordnungswidrigkeiten begangen wurden. Die Information stammt aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD‑Fraktion stellte im Parlament eine Kleine Anfrage (21/6161), um Aufschluss über die rechtliche Bewertung der beiden Rückführungsmaßnahmen zu erhalten.
Durchgeführte Rückführungen
Die beiden Flüge wurden von den zuständigen Behörden organisiert und dienten der Rückführung von Personen nach Afghanistan. Die Termine lauteten 18. Juli 2025 und 26. Februar 2026.
Ergebnis der Prüfung
In der offiziellen Antwort der Bundesregierung (Dokument 21/6472) wird bestätigt, dass nach eingehender Prüfung keine strafrechtlichen Verstöße oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt wurden.
Reaktion der Opposition
Die AfD‑Fraktion hatte die Anfrage gestellt, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei den Rückführungen zu überprüfen.
Weiteres Vorgehen
Die Regierung betonte, dass zukünftige Rückführungsmaßnahmen weiterhin nach den geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt und überwacht werden.
Informationsquelle
Die Angaben entstammen den Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestages, veröffentlicht am 18. Juni 2026.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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