Die Bundesregierung hat am 31.07.2026 in einer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7042) bestätigt, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowohl ihren gesetzlichen Prüf‑ und Ermittlungsauftrag als auch die Belange des Opferschutzes berücksichtigt. Damit soll ein möglicher Zielkonflikt zwischen Kontrollen und dem Schutz von Opfern von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung adressiert werden.
Hintergrund der Anfrage
Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Anfrage Bedenken geäußert, dass die FKS durch ihre Doppelrolle als Ermittlungsbehörde und Opferschutzeinrichtung in ein Spannungsfeld geraten könne. Die Anfrage bezog sich auf frühere Antworten der Bundesregierung zu den Drucksachen 21/4666 und 21/7324, die von der Fraktion als unzureichend bewertet worden waren.
Aufgaben und Befugnisse der FKS
Nach Angaben der Regierung verfügt die FKS über gesetzliche Prüf‑ und Ermittlungsbefugnisse, die ihr unmittelbaren Zugang zu Beschäftigungsstätten ermöglichen. Im Rahmen dieser Befugnisse kann die Behörde Anhaltspunkte für Straftaten im Bereich Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung feststellen.
Kooperationsmaßnahmen
Die Behörde setze dabei auf enge Zusammenarbeit mit Polizeien, Staatsanwaltschaften, Ausländerbehörden und spezialisierten Fachberatungsstellen. Zusätzlich werde das Personal kontinuierlich sensibilisiert und fortgebildet, um sowohl Ermittlungsaufgaben als auch Opferschutz kompetent ausführen zu können.
Stärkung des Opferschutzes
Im Bereich Opferschutz habe die FKS ihre Strukturen weiterentwickelt. Durch gezielte Schulungen und den Ausbau von Ansprechpartnern für betroffene Personen soll die Hilfe für Opfer bestmöglich gewährleistet werden.
Regierungsantwort
Die Bundesregierung wies den Vorwurf zurück, das parlamentarische Fragerecht sei bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage unzureichend berücksichtigt worden. Sie betonte, dass ein konsequentes und fortlaufendes Vorgehen gegen das identifizierte Spannungsfeld unternommen werde.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung