Bundesregierung bestätigt nationale Zuständigkeit für Wohnungspolitik
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion klargestellt, dass die Wohnungspolitik in der Zuständigkeit der EU‑Mitgliedstaaten verbleibe.
EU‑Kommission und kompetenzrechtliche Grenzen
Nach Angaben des Ministeriums kann die EU‑Kommission im Bereich der Wohnungspolitik lediglich eine unterstützende Rolle übernehmen. Das Subsidiaritätsprinzip werde dabei strikt beachtet, sodass die Mitgliedstaaten die primäre Verantwortung behalten.
Finanzielle Implikationen für Deutschland
Die Regierung betont, dass durch die im EU‑Plan angekündigten Initiativen keine zusätzliche finanzielle Belastung für Deutschland entstehen dürfe. Ebenso solle kein erhöhter Verwaltungsaufwand resultieren.
Marktentwicklungen und europäisches Wohnungsproblem
In der Vorbemerkung wird der EU‑Plan als wichtiges Signal für die Bedeutung der Wohnungspolitik, für den sozialen Zusammenhalt und für die wirtschaftliche Entwicklung in Europa bezeichnet. Laut den vorliegenden Daten seien die Immobilienpreise in Europa seit dem Jahr 2010 um mehr als 50 Prozent gestiegen, während die Mieten in vielen Regionen stärker als die Einkommensentwicklung zulegen würden. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum werde demnach zu einem gesamteuropäischen Problem.
Auf die Frage, ob die Bundesregierung Maßnahmen zur Wahrung der nationalen Zuständigkeiten im Bereich Bauen und Wohnen ergreifen werde, lautet die Antwort, dass aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit der bisherigen wohnungspolitischen Dossiers der EU derzeit kein Handlungsbedarf bestehe. Der Europäische Plan für bezahlbaren Wohnraum habe zudem die Form einer unverbindlichen Mitteilung der EU‑Kommission.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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