Die Bundesregierung hat klargestellt, dass für entwicklungspolitische Maßnahmen, die im Rahmen von Team‑Europe‑Initiativen umgesetzt werden, dieselben Vorgaben zu Transparenz, Neutralität, Vergabeverfahren und fachlichen Standards gelten wie für andere Förderprogramme.
Rahmenbedingungen
Nach Angaben des Ministeriums sollen Projektträger und Umsetzungspartner nach einer strukturierten Vorhabenprüfung ausgewählt werden. Dabei werden sowohl die Einhaltung der EU‑Leitlinien als auch die Einhaltung deutscher Vergaberegeln sichergestellt.
Parlamentarische Kontrolle
Der Deutsche Bundestag verfüge über umfassende Kontrollrechte, wie aus der Antwort des Bundes (Dokument‑Nr. 21/7577) auf die Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (Dokument‑Nr. 21/7274) hervorgeht. Die Kontrolle erstrecke sich auf die Budgetverwendung, die Einhaltung der Vorgaben und die Wirksamkeit der Maßnahmen.
Definition von Team Europe
Team‑Europe‑Initiativen stellen einen Ansatz zur inhaltlichen, politischen und operativen Koordinierung innerhalb der Europäischen Union dar. Ziel sei die Stärkung deutscher und EU‑gemeinsamer entwicklungspolitischer Wirkungen, indem bilaterale und europäische Maßnahmen gezielt verzahnt werden.
Finanzierung und Leitfaden
Bei gemeinsamen Finanzierungen identifiziere das Ministerium geeignete Träger und Umsetzungspartner im Rahmen der Vorhabenprüfung. Zusätzlich weise die Bundesregierung auf den öffentlich zugänglichen Leitfaden der EU‑Kommission für Team‑Europe‑Initiativen sowie auf die offizielle Webseite der Kommission, die Informationen zu einzelnen Initiativen, Beteiligungen der Mitgliedstaaten und thematischen Schwerpunkten bereitstelle.
Veränderte Rahmenbedingungen
Geopolitische Entwicklungen und Budgetkürzungen von Geberstaaten erhöhten laut Bundesregierung die Bedeutung des Team‑Europe‑Ansatzes. „Der Team‑Europe‑Ansatz bündelt die Ressourcen der EU und ihrer Mitgliedstaaten und leistet so einen maßgeblichen Beitrag, Europa als handlungsfähigen entwicklungspolitischen Akteur zu positionieren“, heißt es in der Antwort.
Erwartete Effekte
Durch die Bündelung der Ressourcen sollen Doppelstrukturen vermieden, Synergien gehoben und zusätzliche Mittel mobilisiert werden. Damit gewinne auch Deutschland als entwicklungspolitischer Akteur an Profil, Sichtbarkeit und Wirkung.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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